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AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 166-38 Rauchwarter, Anna contra Regensburg, Stadt; Gesuch um Befehl zur Auszahlung eines väterlichen Erbteils von 60 Gulden und um Aufhebung eines Strafgeldes von 50 Gulden wegen Konversion zum Katholizismus, 1643 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File
Archivplan-Kontext |
AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 166 Redwitz, Rogatz, Rotenburg, Rasche, Reitz, Robilart von Dumeni, Reichelmann, Reusch, Rot, Ruland, Adtritzky von Adtritz, Rechberg, Reiser, Reuß von Plauen, Richter, Reck zu Aprad, Roth, Rentz, Rotkirch, Reiche, Roden, Köln, Rechberg, Schafmann, Rhaden, Rhat, R
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Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 166-38 |
Titel: | Rauchwarter, Anna contra Regensburg, Stadt; Gesuch um Befehl zur Auszahlung eines väterlichen Erbteils von 60 Gulden und um Aufhebung eines Strafgeldes von 50 Gulden wegen Konversion zum Katholizismus |
Entstehungszeitraum: | 1643 |
Darin: | Auszug aus einem Privileg Kaiser Karls V., die Eheschließung von Kindern ohne Vorwissen der Eltern betreffend, undat. [1544] (Abschrift), fol. 748r-749v. |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Kläger/Antragsteller/Betreff: | Rauchwarter, Anna, Tochter des verstorbenen Regensburger Schreiners und Bürgers Matthias Frick, für sie: Rauchwarter, Vinzenz, ihr Mann, Mitglied der kaiserlichen Garde in Wien |
Beklagter/Antragsgegner: | Regensburg, Stadt |
Gegenstand - Beschreibung: | Die Stadt Augsburg tritt der Darstellung des Antragstellers entgegen und erklärt, die dessen Frau auferlegte Strafe hänge nicht mit deren Konversion zum Katholizismus zusammen, sondern sei aufgrund heimlicher Flucht aus der Stadt und anschließender Eheschließung ohne Konsens der Vormünder verhängt worden. Zudem bestehe das Erbe Fricks größtenteils in ausstehenden Schulden und könne deshalb erst nach deren Einziehung ausgezahlt werden. Auf kaiserlichen Befehl hebt die Stadt die Strafe schließlich auf, gibt jedoch ihrer Erwartung Ausdruck, dass diese Entscheidung den ihr 1544 von Kaiser Karl V. verliehenen Privilegien nicht präjudizierlich sei. |
Entscheidungen: | An die Stadt Regensburg: Befehl, das Erbteil auszuzahlen und hinsichtlich des Strafgeldes binnen sechs Wochen zu berichten, 1643 07 16 (Konzept), fol. 742r-743v; Befehl, die wegen heimlicher Eheschließung verhängte Strafe aufzuheben, 1643 11 12 (Konzept), fol. 752r-753v. |
Umfang: | fol. 740-755 |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
Schutzfristende: | 31.12.1673 |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4308435 |
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