AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 167-10 Rokoch, Edmund; Gesuch, ihn von der Verpflichtung zu befreien, jährlich zehn Zentner Pulver nach Philippsburg zu liefern, um im Gegenzug einen Salpeterhandel treiben zu dürfen, 1652-1653 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 167-10
Titel:Rokoch, Edmund; Gesuch, ihn von der Verpflichtung zu befreien, jährlich zehn Zentner Pulver nach Philippsburg zu liefern, um im Gegenzug einen Salpeterhandel treiben zu dürfen
Entstehungszeitraum:1652 - 1653

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Rokoch, Edmund, kurfürstlicher mainzischer Hofkammerrat
Gegenstand - Beschreibung:Antragsteller berichtet, ihm sei 1642 im Gegenzug für eine jährliche Pulverlieferung vom Kaiser das Privileg verliehen worden, einen Salpeterhandel auf Rhein, Mosel, Main und Neckar zu treiben. Aufgrund der Kriegsereignisse habe er seinen Salpeterhandel jedoch in den Jahren 1644 bis 1650 ruhen lassen müssen. Der Kaiser möge die aufgelaufenen Rückstände bei der Pulverlieferung niederschlagen und ihn und seine Erben von dieser Verpflichtung befreien.
Entscheidungen:An den Hofkriegsrat: Der frühere Generalkommissariatsverwalter des rheinischen Kreises Hans Christoph Speck sei vom Kaiser kommissarisch damit betraut worden, die Höhe der Rückstände bei Rokochs Pulverlieferung zu ermitteln. Da Speck gegenüber dem Kaiser eine Forderung von 3.638 Gulden habe, seien ihm diese Rückstände zugleich ersatzweise angewiesen worden. Der Hofkriegsrat wird um Auskunft ersucht, ob er über genauere Informationen über die bisherigen Pulverlieferungen Rokochs verfüge, 1652 12 20, fol. 112r-113v; Votum ad Imperatorem: Da sich der Kurfürst von Mainz für Rokoch verwendet habe, sei in Erwägung zu ziehen, die Pflicht zur Pulverlieferung aufzuheben. Rokoch solle allerdings angewiesen werden, die seit 1642 aufgelaufenen Rückstände zu begleichen, damit die Schuldforderung Specks befriedigt werden könne, 1653 01 05 (im Geheimen Rat am Folgetag beraten: Auch die Rückstände werden auf Bitte des Kurfürsten von Mainz niedergeschlagen. Speck solle aus den Mitteln des Römermonats ausgezahlt werden), fol. 114r-115v; an die Hofkammer: Befehl, gemäß Beschluss des Geheimen Rats vom gleichen Tag zu verfahren, 1653 01 06, fol. 116r-117v.
Umfang:fol. 103-119
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1683
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4308486
 

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