AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 168-16 Schellenberg, Wolfgang von contra Schwaben, Landvogt und Landgericht; Gesuch um Einsetzung einer Kommission unter dem Bischof von Konstanz und dem Landkomtur zu Altshausen wegen Verletzung vom Kaiser verliehener Gerichtsprivilegien durch Zitation von Untert

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 168-16
Titel:Schellenberg, Wolfgang von contra Schwaben, Landvogt und Landgericht; Gesuch um Einsetzung einer Kommission unter dem Bischof von Konstanz und dem Landkomtur zu Altshausen wegen Verletzung vom Kaiser verliehener Gerichtsprivilegien durch Zitation von Untertanen aus der Herrschaft Kißlegg
Entstehungszeitraum:1554 - 1557
Darin:Gerichtsprivileg Kaiser Karls V. für Ulrich von Feldkirch und die Brüder Hans und Wolfgang von Schellenberg, 1521 05 03 (Abschrift), fol. 172r-175v; Lehnsbrief Kaiser Karls V. für Wolfgang von Schellenberg, 1548 03 16 (Abschrift), fol. 176r-177v; Achtbrief des Landrichters zu Schwaben gegen neun Untertanen aus der Herrschaft Kißlegg, 1554 09 05 (Ausfertigung), fol. 171rv; Vergleich zwischen dem Landrichter zu Schwaben und Wolfgang, Hans Ulrich und Dionysius von Schellenberg sowie Helena von Freiberg, die Herrschaft Kißlegg betreffend, 1555 04 09 (Abschrift), fol. 184r-187v.

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Schellenberg, Wolfgang von
Beklagter/Antragsgegner:Schwaben, Landvogt und Landgericht
Gegenstand - Beschreibung:Schellenberg bezieht sich auf einen 1552 im Dorf "zum Waimbs" begangenen Totschlag, in dessen Folge der Landvogt neun Untertanen ungeachtet einer Appellation an das Reichskammergericht in die Acht erklärt habe. Die Oberösterreichische Regierung zu Innsbruck bestreite, dass hierdurch die schellenbergischen Gerichtsprivilegien verletzt worden seien. Die Oberösterreichische Regierung bittet hingegen, vorerst keine Kommission einzusetzen, sondern das Urteil des Reichskammergerichts abzuwarten.
Entscheidungen:Fürbittschreiben an König Ferdinand, den Landvogt zu Schwaben aufzufordern, die schellenbergischen Gerichtsprivilegien zu respektieren, 1555 09 30 (Konzept), fol. 178r-179v, (Ausfertigung), fol. 180r-183v; Mandat, die schellenbergischen Gerichtsprivilegien zu achten, 1555 09 30 (Abschrift), fol. 188r-189v; an die Oberösterreichische Regierung: Es sei nochmals auf eine gütliche Einigung mit Schellenberg hinzuwirken. Das Reichskammergericht sei hingegen nicht zuständig, weshalb dem kaiserlichen Advokaten am Reichskammergericht befohlen werde, die forideklinatorische Einrede zu erheben, 1556 07 06 (Konzept), fol. 194rv; Schellenberg wird unter Hinweis auf die bereits ergangenen Bescheide abgewiesen, 1557 01 16 (Vermerk), fol. 203v.
Umfang:fol. 167-207
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1587
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4308563
 

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