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AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 168-22 Schreiber, Wolf contra Glockengießer, Ursula und Barbara; Auseinandersetzung um ein angebliches Eheversprechen, 1559-1570 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))
Archivplan-Kontext |
AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 168 Schwan, Salza, Speth von Zwiefalten, Staßfurth, Streicher, Schellenberg, Schwabsperg, Stoffel, Sachsen, Schlichting, Sachsen-Lauenburg, Schrenk, Schmid, Schönaich, Würzburg , Schreiber, Quedlinburg, 1543-1677 (Karton (Faszikel))
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Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 168-22 |
Titel: | Schreiber, Wolf contra Glockengießer, Ursula und Barbara; Auseinandersetzung um ein angebliches Eheversprechen |
Entstehungszeitraum: | 1559 - 1570 |
Darin: | Fürbittschreiben König Maximilians für Schreiber an den Kaiser, 1561 12 01 (Ausfertigung), fol. 572r-573v. |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Kläger/Antragsteller/Betreff: | Schreiber, Wolf, aus Fünfkirchen, kaiserlicher Hauptmann |
Beklagter/Antragsgegner: | Glockengießer, Ursula und Barbara, Witwe bzw. Tochter Hans Glockengießers, Bürgers der Stadt Nürnberg; Zinner, Dr. Nikolaus, Advokat am Reichskammergericht, aus Nürnberg; Zinner, Dr. Kaspar; Nürnberg, Stadt |
Gegenstand - Beschreibung: | Der in Regensburg inhaftierte Schreiber führt aus, Barbara Glockengießer habe sich ohne Wissen ihres Vaters mit Christoph Schlauderspacher aus Nürnberg verlobt. Um den Ruf seiner Familie wiederherzustellen, habe Hans Glockengießer gegen Schlauderspacher vor dem Nürnberger Stadtgericht ein Verfahren angestrengt, dem sich Schlauderspacher jedoch durch Flucht entzogen habe. Daraufhin habe sich Glockengießer an ihn, Schreiber, gewandt und um Fürsprache beim Kaiser. gebeten. Als Gegenleistung habe er ihm die Hand seiner Tochter angeboten. Er, Schreiber, sei darauf eingegangen, doch habe Schlauderspacher, der mit zahlreichen Ratsherren und Stadtrichtern versippt sei, Glockengießer unter Druck gesetzt und die Ausfertigung des Ehevertrags verhindert. Daraufhin habe er, Schreiber, den wenig später verstorbenen Glockengießer bzw. dessen Witwe vor dem Nürnberger Stadtgericht verklagt und das Eheversprechen eingefordert. Auf Betreiben der Stadt Nürnberg sei er schließlich in Regensburg unter dem Vorwand, ein Aufrührer und Landfriedensbrecher zu sein, gefangengenommen worden. An den Kaiser ergeht die Bitte um Befehl zu seiner Haftentlassung. Ursula Glockengießer entgegnet, Schreiber habe vor dem Nürnberger Stadtgericht seine Anschuldigungen nicht belegen können, weshalb das Stadtgericht die Klage abgewiesen habe. Daraufhin s |
| ei Schreiber aus der Stadt geflohen, habe sie und ihre Tochter in Briefen bedroht und sei schließlich in Regensburg festgenommen worden. An den Kaiser ergeht die Bitte, Schreiber wegen der begangenen Injurien zu bestrafen. Dr. Nikolaus und Dr. Kaspar Zinner (Vater und Sohn) werfen Schreiber gleichfalls Injurien und Bedrohungen vor. Die um Bericht angeschriebene Stadt Nürnberg dementiert Schreibers Ausführungen und wirft ihm zahlreiche Injurien (u. a. gegen den Ratsherrn Andreas im Hof) und landfriedensbrüchige Handlungen vor. Die Stadt bittet, Schreiber möge deshalb lediglich gegen Kaution freigelassen werden, was dieser jedoch ablehnt. Der Kaiser schließt sich der Nürnberger Lesart an und macht die Freilassung Schreibers, mit dem der kaiserlichen Rat Dr. Johann Baptist Weber mündlich konferiert, von einem Gnadengesuch, einer Urfehde und einer Kaution abhängig. Nach seiner Freilassung erklärt Schreiber, der sich auch an König Maximilian wendet, eine kirchliche Kommission unter Bischof Georg von Bamberg erwirkt zu haben, um seinen Eheanspruch durchzusetzen. Barbara Glockengießer sei zwischenzeitlich jedoch aus unbekanntem Grund aus der Stadt Nürnberg verwiesen worden und habe sich mit Kaspar Zinner verheiratet, mit dem sie sich möglicherweise in Regensburg aufhalte. An den Kaiser ergeht die Bitte, Glockengießers |
| noch in Nürnberg befindlichen Besitz mit Arrest belegen zu lassen. Zinner, mittlerweile in Speyer wohnhaft, betont hingegen die Rechtmäßigkeit seiner Ehe mit Barbara Glockengießer und bittet, Schreiber abzuweisen. 1570 wendet sich Schreiber erneut an den Reichshofrat und bittet um Aufhebung der durch ihn geleisteten Urfehde, wird jedoch an das Reichskammergericht verwiesen. |
Entscheidungen: | An die Stadt Regensburg: Befehl, die beschlagnahmten Briefe Schreibers einzusenden, 1559 11 07 (Konzept), fol. 317r; der Kaiser werde eine Freilassung Schreibers in Erwägung ziehen, sofern dieser um Gnade bitte, Urfehde leiste und Kaution stelle, 1560 04 06 (Vermerk), fol. 445rv; durch Schreiber zu leistende Urfehde, undat. (Konzept), fol. 500r-501r; durch Schreiber gegenüber der Stadt Nürnberg, Dr. Nikolaus und Dr. Kaspar Zinner, Dr. Georg Rockenbach u. a. zu leistende Abbitte, undat. (Konzept), fol. 511r; an die Städte Nürnberg und Regensburg: Befehl, Schreiber zu seinem Recht zu verhelfen, 1561 03 28 (Konzept), fol. 525r; an König Maximilian: Übersendung des Berichts der Stadt Nürnberg, 1561 10 13 (Ausfertigung), fol. 551r-552v; Schreiber wird abgewiesen, 1562 01 11 (Konzept), fol. 580rv. |
Umfang: | fol. 283-718 |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
Schutzfristende: | 31.12.1600 |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4308569 |
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