Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 169-9 |
Titel: | Sachsen, Herzogin Katharina von contra Sachsen-Lauenburg, Herzog Franz I. von; Auseinandersetzung um Verpfändung des der Herzogin Sibylle als Leibgeding zugewiesenen Hauses Lauenburg |
Entstehungszeitraum: | 1561 |
Darin: | Auszug aus dem Ehevertrag zwischen Herzog Franz I. und seiner Frau, undat. (Abschrift), fol. 55r. |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Kläger/Antragsteller/Betreff: | Sachsen, Herzogin Katharina von, für ihre Tochter (Herzogin Sibylle von Sachsen-Lauenburg) |
Beklagter/Antragsgegner: | Sachsen-Lauenburg, Herzog Franz I. von, Ehemann Sibylles von Sachsen-Lauenburg |
Gegenstand - Beschreibung: | Beklagter nimmt zu einem von der zwischenzeitlich verstorbenen Klägerin erwirkten, nicht in der Akte enthaltenen Mandat vom 11. März 1561 Stellung und betont, bei seinem Regierungsantritt nur unzureichende Bargelder vorgefunden zu haben. Die Verpfändung einiger Güter sei deshalb unvermeidlich gewesen, um sein standesgemäßes Auftreten und seine Kriegsdienste für den Kaiser zu finanzieren. Die Rückzahlung der Verbindlichkeiten und damit die Funktion des Hauses Lauenburg als Leibgeding nach seinem Tod seien indes gesichert. Darüber hinaus besage der Ehevertrag zwischen ihm und seiner Gemahlin, dass es ihm freistünde, gegebenenfalls andere Güter als Leibgeding zu benennen. Das Mandat möge deshalb aufgehoben werden. |
Entscheidungen: | Der Kaiser gehe davon aus, dass das Verfahren nach dem Tod der Klägerin nicht weiter betrieben werde. Anderenfalls werde er sich zu gegebener Zeit wiederum damit befassen, 1561 08 25 (Vermerk), fol. 46r. |
Umfang: | fol. 46-55 |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
Schutzfristende: | 31.12.1591 |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4308583 |
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