AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 169-13 Speyer, Dompropst Wolfgang Kemerer contra Speyer, Stadt; Gesuch um Mandat gegen die Anstellung eines lutherischen Prädikanten in der Pfarrkirche Sankt Georg, 1561-1564 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 169-13
Titel:Speyer, Dompropst Wolfgang Kemerer contra Speyer, Stadt; Gesuch um Mandat gegen die Anstellung eines lutherischen Prädikanten in der Pfarrkirche Sankt Georg
Entstehungszeitraum:1561 - 1564

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Speyer, Dompropst Wolfgang Kemerer genannt von Dalberg
Beklagter/Antragsgegner:Speyer, Stadt
Gegenstand - Beschreibung:Der Dompropst führt wiederholt aus, die Stadt besitze zu Sankt Georg zwar das Patronatsrecht und mehrere Kaplaneien. Als Dompropst verfüge er jedoch über das Recht, die von der Stadt präsentierten Kandidaten zu examinieren und gegebenenfalls abzulehnen, was ihm neuerdings streitig gemacht werde. An den Kaiser ergeht die Bitte, auch die zum bevorstehenden Visitationstag in Speyer abgeordneten kaiserlichen Kommissare mit einer Untersuchung der Angelegenheit zu betrauen. Die Stadt Speyer beruft sich auf den Schutz der Augsburgischen Konfession durch den Religionsfrieden und erklärt, man habe nach dem Tod des Pfarrers Kaspar Mertz im Jahr 1561 keinen katholischen Priester präsentieren können. Allerdings habe die Stadt gegenüber dem Dompropst betont, nicht in dessen Investiturrecht oder in den Ritus der übrigen Kaplaneien eingreifen zu wollen. Der Dompropst möge deshalb abgewiesen werden. Dieser erneuert indes sein Gesuch um ein Mandat.
Entscheidungen:An Erbtruchsess Wilhelm Freiherr von Waldburg, den vorderösterreichischen Landkanzler Dr. Ulrich Zasius und den kaiserlichen Rat Christoph Philipp Zott: Befehl zur Übernahme einer Kommission zur Güte, 1561 03 28 (Ausfertigung), fol. 168rv; der Stadt Speyer ist zu befehlen, nicht in die Rechte des Klägers einzugreifen und den Zustand zur Zeit der Verabschiedung des Religionsfriedens wiederherzustellen, 1562 12 01 (Vermerk), fol. 170v.
Umfang:fol. 166-181
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1594
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4308587
 

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