AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 172-27 Schulenburg, Busso von der contra Bülow, Joachim von u.a. vice versa; Auseinandersetzung um die Güter Gudow und Segrahn, 1572-1577 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 172-27
Titel:Schulenburg, Busso von der contra Bülow, Joachim von u.a. vice versa; Auseinandersetzung um die Güter Gudow und Segrahn
Entstehungszeitraum:1572 - 1577
Darin:Vertrag zwischen dem Domkapitel zu Ratzeburg und Clemens von Bülow über den Verkauf zweier Zehnte in Gudow und Segrahn, 1504 [11 04] (Abschrift), fol. 262v; kaiserlicher Lehnsbrief für Schulenburg über Zehnte in Segrahn und Gudow, 1566 10 02 (Abschrift), fol. 364r-365v; kaiserlicher Schutzbrief für Schulenburg, 1569 04 28 (Abschrift), fol. 318r-319v; Fürbittschreiben Kurfürst Johann Georgs von Brandenburg für Schulenburg an den Kaiser, 1575 12 23 (Ausfertigung), fol. 412r-413v; Notariatsinstrumente.

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Schulenburg, Busso von der, vice versa
Beklagter/Antragsgegner:Bülow, Joachim von, Landmarschall; Sachsen-Lauenburg, Herzöge Franz der Ältere und Franz der Jüngere von; Wackerbart, Detloff von, vice versa
Gegenstand - Beschreibung:Joachim von Bülow bittet unter Berufung auf einen Kaufvertrag, eine durch Schulenburg unter Vorspiegelung falscher Tatsachen erwirkte Belehnung mit den beiden Gütern zu kassieren und deren Sequestration durch den Herzog von Mecklenburg aufzuheben. Der um Bericht angeschriebene Herzog Franz der Ältere von Sachsen-Lauenburg unterstützt dieses Gesuch und führt aus, Joachim von Bülow habe die beiden Zehnten von dem verstorbenen Franz von Bülow geerbt, während Schulenburg seine Ansprüche auf seine Ehe mit Franz' Schwester gründe. Seine Räte hätten indes einen Vergleich ausgehandelt, in dem Schulenburg auf die Güter verzichte. Schulenburg bekräftigt in der Folge seinen Anspruch und verweist auf Fürbittschreiben, welche die Kurfürsten von Sachsen und Brandenburg zu seinen Gunsten an die Herzöge von Sachsen-Lauenburg gerichtet hätten. Gegenüber dem Kaiser führt Schulenburg die Kosten an, die ihm für das Leibgeding von Franz' Witwe entstanden seien. Joachim von Bülow und Detloff von Wackerbart wirft Schulenburg Landfriedensbruch vor. Eine vom Kaiser eingesetzte Kommission unter dem Herzog von Mecklenburg und dem Bischof von Lübeck verlaufe unbefriedigend. Der Kaiser möge der Kommission deshalb einen kaiserlichen Rat beiordnen und den Versand von Akten des Domkapitels zu Ratzeburg an den Herzog von Mecklenburg anordnen. D
er Herzog von Holstein möge damit beauftragt werden, das Haus Gudow vorläufig einzuziehen, bis Joachim von Bülow Schadenersatz geleistet habe. In der Folge beklagt Schulenburg, der sich auch an den Hofkriegsrat um Unterstützung wendet, das Domkapitel verweigere die Aktenversendung an zwei Juristenfakultäten, während er von den Herzögen von Sachsen-Lauenburg ungeachtet zahlreicher kaiserlicher Befehle keine Unterstützung erhalte. 1577 wendet sich Herzog Franz der Ältere an den Kaiser und berichtet, Bülow habe ihn um Schutz gegen landfriedensbrüchige Handlungen Schulenburgs, der Partei für seinen abtrünnigen Sohn Herzog Franz den Jüngeren ergreife, angerufen. Er habe deshalb seinen Sohn Moritz mit einigen Reitern nach Gudow gesandt. Die zugunsten Schulenburgs ergangenen kaiserlichen Mandate seien erschlichen und stellten einen Eingriff in seine Jurisdiktion dar.
Entscheidungen:An Herzog Franz den Älteren und/oder Herzog Franz den Jüngeren von Sachsen-Lauenburg: Befehl, Schulenburg zu seinem Recht zu verhelfen, 1570 10 30 (Abschrift), fol. 496r-497v, erneuert 1572 06 18 (Abschrift), fol. 394r-397v, 1574 03 04 (Konzept), fol. 298r-299v, 1574 10 14 (Konzept), fol. 316r-317v, ferner (Abschrift), fol. 388r-389v, 1576 10 31 (Abschrift), fol. 469r-470v; an den Herzog von Mecklenburg und den Bischof von Lübeck: Befehl, einen zwischen Schulenburg und Bülow ausgehandelten Kompromiss durchzusetzen, 1574 03 04 (Konzept), fol. 300r-301r; an das Domkapitel zu Ratzeburg: Befehl, bei den Kommissionsverhandlungen zu kooperieren, 1574 03 04 (Konzept), fol. 302rv; In Entsprechung eines Antrags Schulenburgs soll der Kurfürst von Sachsen als Nachfolger des verstorbenen Herzog von Mecklenburg zum Kommissar bestellt werden, 1576 04 16 (Vermerk), fol. 423v; Schulenburg solle die Ergebnisse einer Kommission unter dem postulierten Bischof von Bremen, dem Bischof von Lübeck und Herzog Ulrich von Mecklenburg abwarten, 1577 03 28 (Abschrift), fol. 471rv.
Umfang:fol. 257-509
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1607
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4308666
 

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