AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 174-10 Straßburg, Bischof Johann IV. von Manderscheid contra Straßburg, Stadt, vice versa; Auseinandersetzung um eine vom Bischof geforderte Eidesleistung, um ein Schloss in Bischofsheim und um das in der Stadt Straßburg gelegene Kirchengut, 1575-1576 (Akt (Sammel

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 174-10
Titel:Straßburg, Bischof Johann IV. von Manderscheid contra Straßburg, Stadt, vice versa; Auseinandersetzung um eine vom Bischof geforderte Eidesleistung, um ein Schloss in Bischofsheim und um das in der Stadt Straßburg gelegene Kirchengut
Entstehungszeitraum:1575 - 1576
Darin:Kaiser Maximilian II. an Graf Ottheinrich von Schwarzenburg, Lazarus von Schwendi und die Stadt Speyer: Befehl zur Übernahme einer Kommission zur Güte, 1573 10 27 (Abschr.), fol. 294r-295v; Verzeichnis bischöflicher Gravamina (Jurisdiktion, Zölle u. a.), fol. 144r-157v; Zusammenstellung bischöflicher straßburgischer Privilegien, fol. 176r-189v.

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Straßburg, Bischof Johann IV. von Manderscheid, vice versa
Beklagter/Antragsgegner:Straßburg, Stadt, vice versa
Gegenstand - Beschreibung:Der Bischof führt aus, die Stadt fordere von ihm widerrechtlich binnen eines Jahres nach der Wahl zum Bischof die Leistung eines Eides, mit dem er erklären solle, die Privilegien der Stadt zu achten. Es widerspreche den Tatsachen, dass seine Amtsvorgänger in die Leistung dieses Eides eingewilligt hätten. Stattdessen habe bereits sein Vorgänger Erasmus Schenk von Limpurg hiergegen beim Kaiser geklagt, da die Stadt das Formular des überkommenen Eides eigenmächtig geändert habe. Ein Schwur in der von der Stadt geforderten Form müsse seine Pflichten gegenüber dem Papst und dem Kaiser verletzen, da er damit die Einziehung von in der Stadt gelegenen Kirchengütern anerkennen würde. Ferner widerspricht der Bischof dem Vorwurf, er habe ein im Dorf Bischofsheim gelegenes Schloss Philipp Ingolds okkupiert. Vielmehr habe er das Anwesen aufgrund einer Schuldforderung gegen Ingold eingezogen, da ihm der Rat Exekution verweigert, andere Gläubiger Ingolds jedoch in dessen Besitzungen eingesetzt habe. Anschließend habe ihm die Stadt das Schloss mit Waffengewalt weggenommen. Der Bischof bittet um einen kaiserlichen Schutzbrief und erklärt sich zu rechtlichem Austrag des Konflikts vor einer 1573 eingesetzten kaiserlichen Kommission zur Güte oder am Reichskammergericht bereit. Die Stadt erwidert, der umstrittene Eid entspreche dem
Herkommen. Der Bischof sei nicht an einer gütlichen Einigung interessiert und verschleppe deshalb die Kommissionshandlungen.
Entscheidungen:An den Bischof von Straßburg: Vorschlag, der Eidesleistung auf Basis eines modifizierten Formulars zuzustimmen, 1576 09 17 (Konzept), fol. 292r-293r.
Umfang:fol. 114-474
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1606
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4312146
 

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