AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 175-2 Schellenberg, Hans Ulrich von contra Hohenems, Helena von, vice versa; Auseinandersetzung um die Gerichtsbarkeit in der Herrschaft Kißlegg, 1576-1587 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 175-2
Titel:Schellenberg, Hans Ulrich von contra Hohenems, Helena von, vice versa; Auseinandersetzung um die Gerichtsbarkeit in der Herrschaft Kißlegg
Entstehungszeitraum:1576 - 1587
Darin:Auszug aus einem Vertrag zwischen den Inhabern der Herrschaft Kißlegg, die Gerichtsbarkeit betreffend, 1450 (Abschrift), fol. 307r-308v; Vertrag zwischen Hans von Schellenberg und Friedrich von Freiberg betreffend die Vererbung von Immobilien in beiden Teilen der Herrschaft Kißlegg, 1531 [02 28] (Abschrift), fol. 155r-156v; Kißlegger Gerichtsordnung, undat. (Abschrift), fol. 445r-449v; Auszüge aus zwei Verträgen betreffend die Einrichtung eines gemeinsamen Gefängnisses für die Herrschaft Kißlegg, 1547, 1565 (Abschrift), fol. 28rv; Lehnsbrief Kaiser Karls V. für Hans Jakob von Schönau, 1550 07 22 (Abschrift), fol. 450r-451v; Auszug aus einem Vertrag betreffend die gemeinsame Nutzung eines Bade- und eines Tuchhauses in Kißlegg, 1565 (Abschrift), fol. 160rv; Lehnsbrief Kaiser Maximilians II. für Graf Gabriel von Hohenems, 1566 03 08 (Abschrift), fol. 455r-456v; Fürbittschreiben für Helena von Hohenems an den Kaiser von Hans Rudolf von Schönau, Petterman Schnabel, Hans Caspar von Schönau, Hans Adolf von Rockenbach, Franz Konrad Reich von Reichenstein und Heinrich von Schönau, undat. (Ausfertigung), fol. 167r-171v; Reichskammergerichtsmandat sine clausula gegen Schellenberg, 1579 03 31 (Abschrift), fol. 220r-221v; Protokolle von Zeugenverhören (Untertanen u. a. aus Weitershofen, Kißlegg, Herrot, Langenacker, Wolfgelt
s, Reipertshofen, Lautersee, Immenried, Waltershofen), fol. 542r-623v; Notariatsinstrumente.

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Schellenberg, Hans Ulrich von, vice versa
Beklagter/Antragsgegner:Hohenems, Helena von, vice versa
Gegenstand - Beschreibung:Schellenberg führt aus, Kaiser Maximilian habe das Lehen Kißlegg zu halben Teilen an ihn und Graf Gabriel von Hohenems in Vertretung von dessen Frau Helena verliehen. Daraufhin habe er, Schellenberg, mit Graf Gabriel vertraglich vereinbart, die Gerichtsbarkeit in der Herrschaft gemeinsam auszuüben und ein Gefängnis im Schloss Kißlegg einzurichten. Mittlerweile habe sich Graf Gabriel jedoch von seiner Frau getrennt. Obwohl diese als Frau nicht zur Ausübung der Gerichtsbarkeit in der Lage und niemals vom Kaiser belehnt worden sei, habe sie ein eigenes Gefängnis eingerichtet und die Justizpflege somit in Unordnung gebracht. Unter anderem wirft Schellenberg der Gräfin die Inhaftierung Paul Steubens aus Zaissenhofen und Michael Sturms aus Halden, die Freilassung des Totschlägers Michael Steub (des Sohnes ihres Kißlegger Amtmanns) und die Verschleppung eines Verfahrens gegen den Vogt Wolf Rechberger vor. An den Kaiser ergeht die Bitte um Einrichtung einer Kommission unter Hans Rudolf von Prasberg und um Befehl an die Gräfin, sich weiterer Eingriffe in die Justiz zu enthalten und einen männlichen Lehnsträger zu benennen. Nachdem der Kaiser 1577 entschieden hat, die Gräfin mit der umstrittenen Hälfte der Herrschaft zu belehnen (Vorgang nicht unmittelbar in der Akte dokumentiert), soll zunächst Hans Friedrich vom Stain,
nach dessen Tod schließlich Hans Caspar von Schönau als Lehnsträger fungieren und gegenüber dem Landkomtur von Altshausen den Lehnseid leisten. In der Folge beschuldigen sich beide Seiten zahlreicher unrechtmäßiger Eingriffe in das Justizwesen. Die Gräfin führt aus, Schellenberg verschleppe das Verfahren gegen Hans Vogler aus Dettishofen, der des Mordes an seinem Vater geständig sei, und habe den Leibeigenen Hans Troll aus Immenried widerrechtlich inhaftiert. Dabei mache sich Schellenberg die Abwesenheit ihres Lehnsträgers von Schönau zu Nutze, der sich als Hauptmann in den Niederlanden aufhalte. 1578 wird auf Bitten Schellenbergs, der der Gräfin u. a. die Einstellung eines untauglichen Baders in Kißlegg vorwirft, eine Kommission unter Albrecht Schenk von Stauffenberg eingerichtet. Die Gräfin wirft Schellenberg vor, während der laufenden Kommissionsverhandlungen vor dem Reichskammergericht und dem geistlichen Gericht zu Konstanz Verfahren gegen sie angestrengt zu haben. Der Kaiser möge eine Kommission unter Hans von Rechberg und dem schwäbischen Landvogt Paul von Appenhofen einrichten. Währenddessen berichtet Stauffenberg, Erkundigungen beim Vogt zu Altshausen hätten ergeben, dass Schönau den Lehenseid noch nicht geleistet habe. Gegen die vom Kaiser ernannten Kommissare Rechberg und Appenhofen erhebt Schellenber
g den Vorwurf der Befangenheit und bittet, stattdessen die Städte Ravensburg, Lindau oder Memmingen mit der Kommission zu betrauen. Die sodann zur Kommissarin ernannte Stadt Memmingen bittet, von dem Auftrag mit Blick auf eigene Streitigkeiten mit der Gräfin entbunden zu werden. Schellenberg schlägt daraufhin eine weitere Kommission unter Ulm oder Ravensburg vor, während die Gräfin um Weisung des Verfahrens an das Reichskammergericht bittet. Schließlich nimmt eine Kommission unter Ulm und Memmingen ihre Arbeit auf und übersendet 1580 Relation und Akten ihrer Subdelegierten, wonach sich die beiden Parteien hinsichtlich des Gefängnisses verglichen hätten. Dessen ungeachtet bezichtigen sich Schellenberg und Hohenems auch in der Folge der Behinderung der Rechtspflege. Schellenberg bittet den Kaiser, die Jurisdiktionsrechte der Gräfin bis zum Austrag des Konflikts kommissarisch an Haug Vogt und Jost Ludwig von Ratzenried zu übertragen. Hohenems beschwert sich über Injurien von Seiten des schellenbergischen Dieners Hans Büggel und berichtet, Schellenberg habe in Konstanz ihre Exkommunikation erwirkt, ohne dass sie vor dem geistlichen Gericht gehört worden wäre.
Entscheidungen:An Abt Christoph von Weingarten: Befehl, wie sein verstorbener Amtsvorgänger über die Einhaltung eines Vergleichs zwischen Graf Gabriel von Hohenems und Hans Ulrich von Schellenberg hinsichtlich der Herrschaft Kißlegg zu wachen, 1576 02 24 (Konzept), fol. 31rv, erneuert 1578 12 23 (Konzept), fol. 173r; Schutzbrief für Helena von Hohenems, 1577 07 31 (Abschrift), fol. 62r-63v; an Albrecht Schenk von Staufenberg: Befehl, Erkundigungen über das Lehen Kißlegg einzuholen, 1578 01 23 (Konzept), fol. 33r-34r, ferner (Abschrift), fol. 68r-69v; Befehl, mit beiden Parteien zu konferieren und zu berichten, 1578 09 25 (Konzept), fol. 55rv; an Hans von Rechberg und Paul von Appenhofen: Befehl zur Übernahme einer Kommission zu Güte und Recht. Davon ausgenommen sind die zwischen den Parteien bereits geschlossenen Vergleiche, über deren Einhaltung weiterhin der Abt von Weingarten wachen soll, 1578 12 31 (Konzept), fol. 174r-175v, ferner (Abschrift), fol. 237r-239v; an die Stadt Memmingen: Befehl zur Übernahme einer Kommission, 1579 02 04 (revidierte Ausfertigung), fol. 185r-186v; an Landvogt Ilsung und Michael von Welden: Befehl zur Übernahme einer Kommission, 1579 04 07 (Konzept), fol. 188r-189r; an die Städte Ulm und Memmingen: Befehl zur Übernahme einer Kommission, 1579 09 16 (Konzept), fol. 232r-233v, 1579 09 20 (Konzept),
fol. 235rv, ferner (Abschrift), fol. 269r-270v, Befehl, weiter zu verhandeln, 1580 04 28 (Konzept), fol. 659r-660r; an Ulrich von Schellenberg: einstweiliges Verbot, Hans Büggel als Gerichtsdiener zu verwenden, 1581 01 04 (Konzept), fol. 720rv.
Umfang:fol. 5-728
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1617
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4312168
 

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