AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 176-1 Schwerin, von, Dietrich u.a. contra Pommern, Herzog Ernst Ludwig von; Gesuch um Schutzbrief und Restitution sowie um Einsetzung einer Kommission zu Güte und Recht unter Kurfürst August von Sachsen und Herzog Ulrich von Mecklenburg zur Klärung einer Anwartsch

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 176-1
Titel:Schwerin, von, Dietrich u.a. contra Pommern, Herzog Ernst Ludwig von; Gesuch um Schutzbrief und Restitution sowie um Einsetzung einer Kommission zu Güte und Recht unter Kurfürst August von Sachsen und Herzog Ulrich von Mecklenburg zur Klärung einer Anwartschaft auf die Lehen Adam Wussows
Entstehungszeitraum:1580 - 1591
Darin:Herzog Bogislaw XIII. von Pommern verleiht Dietrich von Schwerin die Anwartschaft auf die Lehen Adam Wussows, 1568 08 12 (Abschrift), fol. 11r-13v; Instruktion Herzog Ernst Ludwigs für seinen Gesandten Dr. Hermann Westphal (1580), fol. 24r-38v; Mandat de non offendendo des Reichskammergerichts gegen Herzog Ernst Ludwig, 1580 03 24 (Abschrift), fol. 55r-57v; Zeugenaussagen von Einwohnern aus Spantekow betreffend herzogliche Übergriffe, 1580, fol. 132r-149v; Zeugenaussagen von Einwohnern aus Stolp und Krien betreffend den Zehnt, fol. 190r-207v; Urteil der Juristenfakultät Frankfurt an der Oder in einem Rechtsstreit Joachim und Ludolf von Schwerin contra Dietrich von Schwerin, 1581 10 20 (Abschrift), fol. 364r-365v; Fürbittschreiben Erzherzog Ernsts von Österreich für Dietrich von Schwerin an den Kaiser, 1587 09 08 (Ausfertigung), fol. 515r-516v; Notariatsinstrumente.

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Schwerin, von, Dietrich, Ulrich, Joachim, Bernhard, Ludolf und Klaus von, Brüder und Vettern
Beklagter/Antragsgegner:Pommern, Herzog Ernst Ludwig von
Gegenstand - Beschreibung:Die Schwerins berufen sich auf eine ihnen 1568 durch Herzog Bogislaw verliehene Anwartschaft auf die Lehen Wussows, die ihnen durch Herzog Ernst Ludwig verweigert werde. Ferner beklagen sie zahlreiche tätliche Übergriffe von Seiten des Herzog (Plünderung, Wegnahme von Vieh), wegen derer bereits ein Appellationsverfahren am Reichskammergericht anhängig sei. Ernst Ludwig erwidert, er sei zur Wahrung des Landfriedens gezwungen gewesen, gegen die Schwerins vorzugehen, da innerhalb der Familie nach dem Tod Ulrichs von Schwerin des Älteren gewalttätige Auseinandersetzungen um das Erbe ausgebrochen seien. Dietrich von Schwerin habe im Schloss Uckermünde versucht, ihn zu erdolchen und sich somit der Felonie schuldig gemacht. Auch die Bauern des Dorfes Krien hätten ihn wegen der Wegnahme von Heu und Schilf durch die Schwerins um Hilfe angerufen. Darüber hinaus habe Dietrich eine Schäferei mit bis zu 900 Tieren angelegt, die unbefugt herzoglichen Ländereien im Amt Lindenberg beweideten. Das den Schwerins verliehene Geleit möge deshalb kassiert und die Kommission aufgehoben werden. Gegebenenfalls seien die Schwerins an das Reichskammergericht oder eine Austrägalinstanz zu verweisen. Die Schwerins erneuern indes ihre Vorwürfe und führen aus, der Herzog gehe gewaltsam gegen die Insinuation des kaiserlichen Schutzbriefes vor
und missachte ein am Reichskammergericht gegen ihn erwirktes Mandat de non offendendo. Der Kaiser möge einen berittenen Boten entsenden, um die Insinuation durchzuführen. In der Folge beschuldigt der Herzog Dietrich von Schwerin, den Kornzehnten für das Stift Stolp zu verweigern, während Dietrich von Schwerin um Promotorialschreiben an das Reichskammergericht bittet.
Entscheidungen:An Herzog Ernst Ludwig: Befehl, gegen die Schwerins nicht gewaltsam vorzugehen, 1580 03 26 (Konzept), fol. 1rv, erneuert 1580 09 19 (Konzept), fol. 16rv, ferner (Abschrift), fol. 247r-248v, erneuert 1581 01 26 (Konzept), fol. 96r-97v, 1582 09 24 (Konzept), fol. 369rv; Schutzbrief für die Schwerins, 1580 05 21 (Abschrift), fol. 243r-246v; an Kurfürst August von Sachsen und Herzog Ulrich von Mecklenburg: Befehl zur Übernahme einer Kommission zu Güte und Recht, 1580 09 19 (Abschrift), fol. 249r-251v; an die herzoglichen Gesandten: Die bislang ergangenen kaiserlichen Maßnahmen seien nicht darauf gerichtet gewesen, in die Rechte des Herzog einzugreifen. Der Herzog solle seinen Wunsch nach einem Austrägalverfahren vor den Kommissaren anbringen, 1580 12 10 (Konzept), fol. 39r-40v; an Kurfürst August von Sachsen und Herzog Ulrich von Mecklenburg: Befehl zur Übernahme einer Kommission zur Güte, 1581 01 26 (Konzept), fol. 98r-99r; Promotorialschreiben für Dietrich von Schwerin an das Reichskammergericht, 1583 07 11 (Konzept), fol. 510rv, erneuert 1587 09 18 (Konzept), fol. 521rv, 1588 05 04 (Konzept), fol. 526rv, 1589 04 05 (Konzept), fol. 529r-530v, 1589 11 29 (Konzept), fol. 534r-535r, 1591 01 29 (Konzept), fol. 536r-537r; an den Kurfürsten von Sachsen: Ersuchen, gütliche Verhandlungen zwischen den Parteien einzuleiten,
ohne dabei in das am Reichskammergericht anhängige Verfahren einzugreifen, 1586 04 25 (Konzept), fol. 514rv.
Umfang:fol. 1-537
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1621
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4312171
 

Social Media

Weiterempfehlen
 
Startseite|Anmelden|de en fr it nl