AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 177-43 Stotzingen, Ruprecht von contra Augsburg, Bischof Marquard von; Klage wegen Eingriffen in Herrschaftsrechte in den Dörfern Blonhofen ("Plaunhofen"), Unterostendorf, Altensberg und Reichenbach, sodann Auseinandersetzung um Gerichtsstand bei Diffamationsklage

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 177-43
Titel:Stotzingen, Ruprecht von contra Augsburg, Bischof Marquard von; Klage wegen Eingriffen in Herrschaftsrechte in den Dörfern Blonhofen ("Plaunhofen"), Unterostendorf, Altensberg und Reichenbach, sodann Auseinandersetzung um Gerichtsstand bei Diffamationsklage („remedium legis diffamari“)
Entstehungszeitraum:1584 - 1590
Darin:Fürbittschreiben Erzherzog Karls für Stotzingen an den Kaiser, 1585 02 19 (Ausfertigung), fol. 306r-307v; Fürbittschreiben Erzherzog Ernsts für Stotzingen an den Kaiser, 1585 03 04 (Ausfertigung), fol. 310r-311v; Anonymes Rechtsgutachten zur Frage, ob ein Reichsstand aufgrund einer Diffamationsklage vor den Reichshofrat geladen werden kann, undat., fol. 339r-340v.

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Stotzingen, Ruprecht von
Beklagter/Antragsgegner:Augsburg, Bischof Marquard von
Gegenstand - Beschreibung:Auf die ergangenen Zitationen erhebt Bischof Marquard die forideklinatorische Einrede, da die Ladung eines Reichsstandes vor den Reichshofrat aufgrund einer Diffamationsklage dem Herkommen widerspreche. Stattdessen möge Stotzingen auf ein Austrägalverfahren bzw. an das Reichskammergericht verwiesen werden. Stotzingen hält dem das Prinzip der Prävention entgegen und sucht die Zuständigkeit des Reichshofrats auch mit seinen Diensten für den Kaiser und Erzherzog Maximilian zu begründen. Auf kaiserlichen Vorschlag erklärt sich Stotzingen auch mit der Einrichtung einer Kommission zur Güte einverstanden.
Entscheidungen:Zitation Bischof Marquards, 1585 04 09 (Abschrift), fol. 346r-347v, erneuert 1586 12 16 (Abschrift), fol. 348r-349v; an Stotzingen: Der Kaiser habe Bedenken gegen die Einleitung eines Diffamationsprozesses und bevorzuge eine gütliche Einigung, 1589 05 13 (Konzept), fol. 331rv; an Bischof Marquard: Dessen forideklinatorische Einrede wird verworfen, 1590 11 14 (Konzept), fol. 352r-353r.
Umfang:fol. 289-353
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1620
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4312234
 

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