AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 181-7 Holstein-Schaumburg, Grafen Adolf XIV. und Ernst von contra Staffhorst, Joachim von; Wiederholte Gesuche um vorzeitigen Wiederkauf des an Staffhorst verpfändeten Hauses Bokeloh ("Borkeloh")Die Grafen begründen ihr Gesuch damit, dass ihr verstorbener Vater Ot

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 181-7
Titel:Holstein-Schaumburg, Grafen Adolf XIV. und Ernst von contra Staffhorst, Joachim von; Wiederholte Gesuche um vorzeitigen Wiederkauf des an Staffhorst verpfändeten Hauses Bokeloh ("Borkeloh")Die Grafen begründen ihr Gesuch damit, dass ihr verstorbener Vater Otto nicht dazu berechtigt gewesen sei, Bokeloh ohne Zustimmung des Kaisers, der Agnaten und der schaumburgischen Ritterschaft für einen Zeitraum von 50 Jahren zu verpfänden. Staffhorst beruft sich auf die Gültigkeit des Pfandvertrags und erklärt, Bokeloh sei entgegen der Ausführungen der Grafen kein Lehen, sondern ein Allod. Zudem sei der Streitfall bereits am Reichskammergericht anhängig.
Entstehungszeitraum:1596 - 1610
Darin:Verpfändung des Hauses Bokeloh an Joachim von Staffhorst durch Graf Otto von Schaumburg, 1557 [03 28] (Abschrift), fol. 338r-351v; Zitation Graf Ernsts von Schaumburg vor das Reichskammergericht, 1597 09 20 (Abschrift), fol. 379r-383v; Quittung der Stadt Hannover über den Empfang von 11.633 Gulden von den Grafen von Schaumburg als Pfandschilling für das Haus Bokeloh, 1601 05 29 (Abschrift), fol. 418rv; ein Notariatsinstrument.

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Holstein-Schaumburg, Grafen Adolf XIV. und Ernst von, Halbbrüder
Beklagter/Antragsgegner:Staffhorst, Joachim von, später dessen Erben; Amelunxen, Hilmar von, Erben
Entscheidungen:An Joachim von Staffhorst bzw. dessen Erben: Befehl, dem vorzeitigen Rückkauf zuzustimmen, 1596 11 05 (Konzept), fol. 308r-311r, erneuert 1597 02 25 (revidierte Ausfertigung), fol. 313r-315v, 1599 09 10 (Konzept), fol. 384r-385v, 1601 01 29 (revidierte Ausfertigung), fol. 387r-389v, 1610 08 02 (Konzept), fol. 419rv.
Umfang:fol. 290-420
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1640
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4312753
 

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