AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 669-12 Reuß contra Ritterschaft und Reuß contra Reuß; Streit um die ständische Versammlungsfreiheit sowie Intervention und Streit wegen der Ausübung der gemeinschaftlichen Regalien- und Lehensverwaltung (Auslegung des Lehenseids) sowie Hochgerichtsbarkeit inne

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 669-12
Titel:Reuß contra Ritterschaft und Reuß contra Reuß; Streit um die ständische Versammlungsfreiheit sowie Intervention und Streit wegen der Ausübung der gemeinschaftlichen Regalien- und Lehensverwaltung (Auslegung des Lehenseids) sowie Hochgerichtsbarkeit innerhalb der jüngeren reußischen Linie
Entstehungszeitraum:1691 - 1694
Frühere Signaturen:Antiqua, Fasz. 716, Nr. 4
Darin:Patent der Ritterschaft über eine Einladung zur Zusammenkunft 1691 02 16 im Ratskeller in Langenberg (Gera), mit Zustellvermerken, 1691 01 10 (Abschr.), fol. 5r-6v; Heinrich I., jüngere Linie, verbietet bei Strafe die Abhaltung und Teilnahme an dieser ohne sein Wissen und ohne seine Zustimmung angesetzten Versammlung, 1691 02 13 (Abschr.), fol. 7r-9r; Notariatsinstrument über die Insinuation des 1691 erlassenen kaiserlichen Mandats in den Orten und Gütern Großaga, Kleinaga, Caasen, Nauendorf (Großenstein), Dürrenebersdorf, Kulm (Saalburg-Ebersdorf), Zschippach, Söllmitz, Cretzschwitz, Dorna, Großsaara, Töppeln, Mühldorf, Pörsdorf, Hartmannsdorf, Bad Köstritz, Caaschwitz, Zeulsdorf, Scheubengrobsdorf, Kaimberg, Lichtenberg, Kleinfalke, Zwötzen, Pforten, Niederndorf, Roschütz und Leubnitz, 1691 03 (Ausf.), fol. 45r-57v; Lehenseid, fol. 89r-90r; desgl. (gedr. Formular), fol. 565rv; Akten zur Belehnung des Hans Ludwig von Nauendorf und die dabei "gebrauchte ungewohnliche Formul", 1690/1691, fol. 91r-101v; Huldigungseid, fol. 172rv; "Ein christlich gemein Gebeth, so in denen gräfl. reuß. plau. Kirchen gebräuchlich", fol. 273v-275r; erneuerte Tranksteuerordnung für die Herrschaft Gera, 1657 01 26 (Abschr.), fol. 436r-441r; Verzeichnis derjenigen Lehensleute aus der Ritterschaft, die bei der Belehnung nicht per Revers bestätigen wollten, dass ihre Lehenspflicht nicht nur gegenüber den reußischen Grafen der jüngeren Linie, in deren Herrschaft ihr Lehensgut liegt, sondern gegenüber allen reußischen Grafen der jüngeren Linie besteht, 1693 11 03, fol 570rv; Druckschrift:
Derer hochwohlgebornen Herren, Herrn Heinrich des Andern, derzeit Eltesten, Herrn Heinrich des Neundten und Herrn Heinrich des Zehenden, der jüngern Lini Gebrüdere Reußen, Herren von Plauen, vor sich, wie auch hochwohlermeltes Andern und Eltesten Herrn Gn. sambt der hochwohlgebornen Gräffin und Frauen, Frauen Juliana Elisabetha Reußin von Plauen, geborner Wild- und Rheingräffin, Witben, in Vormundschafft dero unmündigen vielgeliebten respective Sohns und Vetters, Herrn Heinrichen des Ersten, jüngern Reußen, Herrn von Plauen, allersambt Herren und Frauen zu Graitz, Crannnichfeld, Gera, Schlaitz und Lobenstein etc. Instruction und Verordnung, was besonders numehro nach Ihrer Gn. [...] am 3. Decembr. Abbo 1647 vollbrachter herrlicher Landes Theilung vor Sachen und Verrichtungen in dero Gemeinschaft und Gesambtnüß bestallte Canzley und landes-herrliche Regierung, wie auch geistliches Consitorium zu Gerau, dann vor ihrer Gnaden sonderbahre Ambtleute und Befehlshabere, ingleichen die Superintendenten, das Ehe-gericht, Ministerium und Schul-Inspectorn [...], sambt was der Lehensuchung, Ritterdienst, Landesfolge und Berwerge wegen verglichen [...] sich zu achten, Gera (Andreas Mamitzsch Witwe) 1653, 32 Seiten, fol. 114r-149v.

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Reuß von Plauen, Heinrich I., jüngere Linie; Reuß von Plauen, Heinrich III., jüngere Linie; Heinrich VIII., jüngere Linie; Heinrich X., jüngere Linie; Heinrich XI., jüngere Linie
Beklagter/Antragsgegner:Gera und Pflege Langenberg, Ritterschaft; Intervenienten: Reuß von Plauen, Heinrich II., jüngere Linie, ältester reußischer Graf; Reuß von Plauen, Anna Dorothea, Witwe Heinrichs IV., jüngere Linie, und Vormund der hinterlassenen Söhne (Heinrich XVIII., Heinrich XXII., Heinrich XXV. und Heinrich XXVII.)
RHR-Agenten:Reuß: Georg Fabricius (1691); Ritterschaft: Jobst Heinrich Koch (1691); Intervenienten: Jobst Heinrich Koch (1692)
Entscheidungen:Mandat an die Ritterschaft, den Reußen als ihren Landesherren treu und gehorsam zu sein und ohne deren Einwilligung keine Versammlungen abzuhalten, 1691 03 20 (Konz.), fol. 17r-20r, ferner (Druck), fol. 41r-44r; Befehl an die Impetranten, den den Intervenienten den in der Geraer Kanzlei nicht auffindbaren und zusätzlich zum Teilungsvertrag 1647 geschlossenen Hauptvergleich und Beirezess ausfolgen zu lassen und bis dahin den Status quo zu belassen, 1693 05 29 (Konz.), fol. 385rv; Befehl an die Intervenienten, pendente lite nichts zu verändern und keine Ständeversammlung einzuberufen, 1693 05 27 (Konz.), fol. 387rv; Befehl an die Impetranten, das nach Angabe der Intervenienten in die Stadt Gera geschaffte Archiv in das Schloß zurückzubringen und die gemeinschaftliche Regierungskanzlei wieder zu besetzen sowie innerhalb von zwei Monaten über die Ausführung zu berichten, 1693 06 23 (Konz.), fol. 404r-405r; beiden reußischen Parteien soll befohlen werden, sich bis zur Lösung des Streits den Familienverträgen entsprechend zu verhalten und die jeweils andere Seite bei der Ausführung dessen, was die Familienverträge fordern, nicht zu behindern, 1693 10 26 (Verm.), fol. 553v.
Umfang:Fol. 1-585
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1724
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4316415
 

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