AT-OeStA/FHKA SUS Patente 352.40 Verordnung der oberösterreichischen Landesregierung aufgrund der Hofresolution vom 11. März 1789, dass heiratende Bauersleute zur Anpflanzung einiger Obstbäume verpflichtet sind, die Auswahl der Sorte aber ihnen vorbehalten ist, 1789.03.31 (Einzelstück (Aktenstück,

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/FHKA SUS Patente 352.40
Titel:Verordnung der oberösterreichischen Landesregierung aufgrund der Hofresolution vom 11. März 1789, dass heiratende Bauersleute zur Anpflanzung einiger Obstbäume verpflichtet sind, die Auswahl der Sorte aber ihnen vorbehalten ist
Entstehungszeitraum:31.03.1789
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Umfang

Umfang:fol. 1, ein gedrucktes Exemplar

Angaben zu Inhalt und Struktur

Sprache:Deutsch
Geographische Angaben:Innsbruck

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1819
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4351022
 

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