AT-OeStA/FHKA SUS Patente 352.39 Verordnung des böhmischen Landesguberniums aufgrund des Hofdekrets vom 23. März 1789, dass das Dekret vom 12. März 1789 zur Frage, in welchen Fällen die Zinsfassionen mit den Zinsquittungen zu belegen seien, zurückgenommen wird, 1789.03.30 (Einzelstück (Aktenstück,

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/FHKA SUS Patente 352.39
Titel:Verordnung des böhmischen Landesguberniums aufgrund des Hofdekrets vom 23. März 1789, dass das Dekret vom 12. März 1789 zur Frage, in welchen Fällen die Zinsfassionen mit den Zinsquittungen zu belegen seien, zurückgenommen wird
Entstehungszeitraum:30.03.1789
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Umfang

Umfang:fol. 1, fünf gedruckte Exemplare

Angaben zu Inhalt und Struktur

Sprache:Deutsch, Tschechisch
Geographische Angaben:Prag

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1819
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4351715
 

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