AT-OeStA/HHStA RK Maximiliana 4-2-52 Maximilian befiehlt den Städten Hagenau und Weißenburg im Elsass, die Personen, die ihnen der Kammerprokuratorfiskal oder dessen Stellvertreter nennt, vorzuladen und zu folgender Klage zu verhören, die der Kammerprokurator auf Befehl Maximilians gegen Hanns von

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RK Maximiliana 4-2-52
Titel:Maximilian befiehlt den Städten Hagenau und Weißenburg im Elsass, die Personen, die ihnen der Kammerprokuratorfiskal oder dessen Stellvertreter nennt, vorzuladen und zu folgender Klage zu verhören, die der Kammerprokurator auf Befehl Maximilians gegen Hanns von Trat beim (königlichen) Kammergericht eingebracht hat: Trat hat nach der (ersten) Klage beim Kammergericht das Mandat Maximilians, sein widerrechtliches und gegen das Fehdeverbot verstoßendes Vorgehen gegen das Kloster Weißenburg im Elsass einzustellen, zwar angenommen, davon aber trotzdem nicht abgelassen; er hat den Schaffer des Klosters, Johannes Wilbach, eingesperrt und ist daher der Acht und den Pönen des zehnjährigen Landfriedens sowie den Strafsätzen der päpstlichen und kaiserlichen Privilegien für das Kloster verfallen und zu Schadenersatz verpflichtet. Trat soll den Schaffer ohne Lösegeld freilassen und den Mandaten Maximilians gehorchen. Der Kammerprokuratorfiskal will beweisen, dass Trat nach Maximilians Friedensgebot weiter Zinsen, Zehent und Gülten des Klosters an sich genommen hat und gegen dasselbe mit Gewalt vorgegangen ist, weshalb Hagenau und Weißenburg die Verhöre der Geschädigten protokollieren lassen und dem Kammerprokurator darüber berichten sollen; sie sollen Trat fragen, ob er oder sein Vertreter bei den Verhören der Geschädigten anwesend sein sollen.
Entstehungszeitraum:22.02.1495
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zu Inhalt und Struktur

Ort:s'Hertogenbosch
Sprache:Deutsch
Ansichtsbild:
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Angaben zum Umfang

Umfang:fol. 78-81

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Digitale Aufnahme

Angaben zu verwandtem Material

Veröffentlichungen:RI XIV,1 n. 1344
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1525
Erforderliche Bewilligung:Kein Zugang (Reservatbestand)
Physische Benützbarkeit:Nicht möglich
Zugänglichkeit:Ausgewählte Archivmitarbeiter/-innen
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4361773
 

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