AT-OeStA/FHKA SUS Patente 361.03 Verordnung des oberösterreichischen Guberniums bezüglich des Paragrafen 34 des Erbsteuerpatents vom 1. Dezember 1782, wonach die Abhandlungsbehörden auch von jenen Fällen, in welchen keine Erbsteuer anfällt, halbjährliche Listen zu erstellen haben, 1789.12.11 (Einz

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/FHKA SUS Patente 361.03
Titel:Verordnung des oberösterreichischen Guberniums bezüglich des Paragrafen 34 des Erbsteuerpatents vom 1. Dezember 1782, wonach die Abhandlungsbehörden auch von jenen Fällen, in welchen keine Erbsteuer anfällt, halbjährliche Listen zu erstellen haben
Entstehungszeitraum:11.12.1789
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Umfang

Umfang:fol. 1, ein gedrucktes Exemplar

Angaben zu Inhalt und Struktur

Sprache:Deutsch
Geographische Angaben:Innsbruck

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1819
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4371713
 

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