AT-OeStA/FHKA SUS Patente 361.04 Verordnung des oberösterreichischen Guberniums bezüglich der Paragrafen 121 und 122 des Gesetzes über Verbrechen und Strafen, dass die Bestimmungen über das Verbrechen der Verstümmelung auch auf die Selbstverstümmelung anzuwenden ist; wenn diese in der Absicht ges

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/FHKA SUS Patente 361.04
Titel:Verordnung des oberösterreichischen Guberniums bezüglich der Paragrafen 121 und 122 des Gesetzes über Verbrechen und Strafen, dass die Bestimmungen über das Verbrechen der Verstümmelung auch auf die Selbstverstümmelung anzuwenden ist; wenn diese in der Absicht geschieht, sich dem Kriegsdienst zu entziehen, sind auch noch politische Verordnungen zu beachten
Entstehungszeitraum:11.12.1789
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Umfang

Umfang:fol. 1, ein gedrucktes Exemplar

Angaben zu Inhalt und Struktur

Sprache:Deutsch
Geographische Angaben:Innsbruck

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1819
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4371714
 

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