AT-OeStA/FHKA SUS Patente 363.45 Verordnung des oberösterreichischen Guberniums aufgrund des Hofdekrets vom 5. Februar 1790, dass sowohl Zollbolleten als auch kreisämtliche oder obrigkeitliche Pässe als wahre Urkunden anzusehen sind, 1790.03.20 (Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/FHKA SUS Patente 363.45
Titel:Verordnung des oberösterreichischen Guberniums aufgrund des Hofdekrets vom 5. Februar 1790, dass sowohl Zollbolleten als auch kreisämtliche oder obrigkeitliche Pässe als wahre Urkunden anzusehen sind
Entstehungszeitraum:20.03.1790
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Umfang

Umfang:fol. 1, zwei gedruckte Exemplare

Angaben zu Inhalt und Struktur

Sprache:Deutsch
Geographische Angaben:Innsbruck

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1820
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4374561
 

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