AT-OeStA/FHKA SUS Patente 363.46 Verordnung des böhmischen Landesguberniums aufgrund des Hofdekrets vom 11. März 1790, dass den Ortsrichtern da, wo kein Gemeinderichter vorhanden ist, diejenigen Emolumente, die ihnen von den Gemeinden für richterliche Dienste zuflossen, weiterhin zustehen, 1790.03

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/FHKA SUS Patente 363.46
Titel:Verordnung des böhmischen Landesguberniums aufgrund des Hofdekrets vom 11. März 1790, dass den Ortsrichtern da, wo kein Gemeinderichter vorhanden ist, diejenigen Emolumente, die ihnen von den Gemeinden für richterliche Dienste zuflossen, weiterhin zustehen
Entstehungszeitraum:20.03.1790
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Umfang

Umfang:fol. 1, drei gedruckte Exemplare

Angaben zu Inhalt und Struktur

Sprache:Deutsch, Tschechisch
Geographische Angaben:Prag

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1820
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4374562
 

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