AT-OeStA/FHKA SUS Patente 366.31 Verordnung des böhmischen Landesguberniums aufgrund des Hofdekretes vom 15. Juli 1790, dass die dreieinhalb prozentigen Staatspapiere, die bei Rückzahlung der bei Privaten aushaftenden Stiftungskapitalien eingehen, auf vierprozentige Ärarialobligationen umgeschrieb

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/FHKA SUS Patente 366.31
Titel:Verordnung des böhmischen Landesguberniums aufgrund des Hofdekretes vom 15. Juli 1790, dass die dreieinhalb prozentigen Staatspapiere, die bei Rückzahlung der bei Privaten aushaftenden Stiftungskapitalien eingehen, auf vierprozentige Ärarialobligationen umgeschrieben werden
Entstehungszeitraum:29.07.1790
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Umfang

Umfang:fol. 1, ein gedrucktes Exemplar

Angaben zu Inhalt und Struktur

Sprache:Deutsch, Tschechisch
Geographische Angaben:Prag

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1820
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4378292
 

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