AT-OeStA/FHKA SUS Patente 366.32 Zirkulare des Regierung und Kammer in Vorderösterreich aufgrund des Hofdekrets vom 11. Juni 1790, dass künftig alle in öffentlichen Fonds liegenden Pupillargelder in fünfprozentige Obligationen umzuschreiben gestattet wird. Folglich sollen alle ständischen und sons

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/FHKA SUS Patente 366.32
Titel:Zirkulare des Regierung und Kammer in Vorderösterreich aufgrund des Hofdekrets vom 11. Juni 1790, dass künftig alle in öffentlichen Fonds liegenden Pupillargelder in fünfprozentige Obligationen umzuschreiben gestattet wird. Folglich sollen alle ständischen und sonstigen Kassen nur die ab 8. Jänner 1789 in bar angelegten Kapitalien ab 1. Mai 1790 mit fünf Prozent Zinsen berechnen, die alten Wertpapiere einziehen und neue Obligationen ausgeben
Entstehungszeitraum:29.07.1790
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Umfang

Umfang:fol. 1, vier gedruckte Exemplare

Angaben zu Inhalt und Struktur

Sprache:Deutsch
Geographische Angaben:Freiburg

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1820
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4378940
 

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