AT-OeStA/HHStA RK Maximiliana 6-1-30 Pfalzgraf Philipp (bei Rhein) beantwortet Maximilians Reichstagsladung vom 21. Mai und erklärt die Gründe für die Verzögerung bei Einhebung des Gemeinen Pfennigs und für seine Ablehnung des Italienzuges: Die Ritterschaft seines Fürstentums hat den Gemeinen Pfen

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RK Maximiliana 6-1-30
Titel:Pfalzgraf Philipp (bei Rhein) beantwortet Maximilians Reichstagsladung vom 21. Mai und erklärt die Gründe für die Verzögerung bei Einhebung des Gemeinen Pfennigs und für seine Ablehnung des Italienzuges: Die Ritterschaft seines Fürstentums hat den Gemeinen Pfennig abgelehnt; aber der Pfalzgraf hat seinen Untertanen die Zahlung des Gemeinen Pfennigs gestattet. Die Wormser Beschlüsse (1495) enthalten viele Mängel. Der Tag zu Frankfurt kam nicht zustande. Die Schatzmeister wurden nicht bestellt. Viele andere Stände haben den Gemeinen Pfennig nicht eingehoben, weswegen auch der Pfalzgraf keine Ursache hat, dies zu tun. Wenn die Wormser Beschlüsse durchgeführt werden, soll es auch am Pfalzgrafen und an seinen Untertanen nicht fehlen. Der Pfalzgraf wäre gern zum Frankfurter Tag gekommen; da niemand erschien, wäre auch sein Erscheinen wertlos gewesen. Der Pfalzgraf kann auch den Lindauer Tag nicht besuchen, weil er als Reichsvikar, wenn Maximilian "uber berg" (nach Italien) zieht, im Reich bleiben und die Geschäfte des Reichsvikars versehen muss, wofür er auch seine Mannschaften braucht. Dies hat der Pfalzgraf auch auf dem Reichstag zu Worms (1495) wiederholt klar und deutlich bekundet. Der Pfalzgraf bittet Maximilian, seine Entschuldigung anzunehmen und ihn bei seinen Vikariats-Privilegien zu schützen.
Entstehungszeitraum:30.07.1496
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zu Inhalt und Struktur

Ort:Heidelberg
Sprache:Deutsch
Ansichtsbild:
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Angaben zum Umfang

Umfang:fol. 130

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Digitale Aufnahme

Angaben zu verwandtem Material

Veröffentlichungen:RI XIV,2 n. 7216
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1526
Erforderliche Bewilligung:Kein Zugang (Reservatbestand)
Physische Benützbarkeit:Nicht möglich
Zugänglichkeit:Ausgewählte Archivmitarbeiter/-innen
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4382958
 

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