AT-OeStA/HHStA RK Maximiliana 6-2-59 1) Maximilian (=Wiener Regiment) an Georg von Losenstein, seinen Rat und Hauptmann in Österreich ob der Enns: Die Bürger der Städte und Bannmärkte im Land ob der Enns führen Klage, dass der "kaufslag" (Marktsteuer) für Wein, Getreide und anderes Gewerbe aufgrun

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RK Maximiliana 6-2-59
Titel:1) Maximilian (=Wiener Regiment) an Georg von Losenstein, seinen Rat und Hauptmann in Österreich ob der Enns: Die Bürger der Städte und Bannmärkte im Land ob der Enns führen Klage, dass der "kaufslag" (Marktsteuer) für Wein, Getreide und anderes Gewerbe aufgrund alter Freiheiten nur in den Städten und Märkten eingehoben werden darf, die Maximilian dafür mit Steuern und Aufschlägen dienen. Nun haben die Bauern den größten Teil des Handels auf dem gew, außerhalb der Städte und Märkte ausgeübt, wodurch Städte und Märkte veröden. Der Geuhandel soll künftig verboten sein und Handel, Gewerbe und Kaufmannschaft wieder den Bürgern der Städte und Märkte vorbehalten werden, damit Maximilians Kammergut keinen Schaden leidet. (13.12.1496)
2) Maximilian (=Wiener Regiment) an Jörg von Losenstein, seinen Rat und Hauptmann im Fürstentum ob der Enns: Die Bürger der Städte und Bannmärkte führen Klage, daß der Fürkauf (Monopole), obwohl vom Gemeinen Recht durch hohe Strafen verboten und dem allgemeinen Nutzen schädlich, ganz allgemein geübt wird. Der Fürkauf verhindert jeden Einkauf zu geziemenden Preisen, bringt dem gemeinen Mann und dessen Unterhalt schwere Nachteile. Maximilian will daher die Untertanen gegen solche Beschwerungen schützen und verbietet den Fürkauf allenthalben. Jedermann soll seine Lebensmittel, "pfenbert", auf dem gewöhnlichen Wochenmarkt der Städte und Märkte verkaufen, widrigenfalls gebührender Strafe verfallen. (14.12.1496)
3) Maximilian (= Wiener Regiment) an alle Amtleute im Land ob der Enns in obiger Angelegenheit. (14.12.1496)
4) Maximilian (=Wiener Regiment) befiehlt allen Mautnern und Aufschlägern in Österreich ob und unter der Enns, bei allen vorbeifahrenden Kaufleuten deren Bürgerrechtsbriefe und Handelsfreiheiten zu überprüfen und allen, die widerrechtlich Handel treiben, ihre Waren abzunehmen. Während der vergangenen Kriegszeiten ist der Handel aus den Städten und Märkten auf das Geu abgezogen worden, wodurch Städte und Märkte und die landesfürstliche Kammer großen Schaden erleiden.
Entstehungszeitraum:13.12.1496 - 14.12.1496
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zu Inhalt und Struktur

Ort:[Wien]
Sprache:Deutsch
Ansichtsbild:
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Angaben zum Umfang

Umfang:fol. 84-85

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Digitale Aufnahme

Angaben zu verwandtem Material

Veröffentlichungen:RI XIV,2 n. 7733, 7734, 7738
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1526
Erforderliche Bewilligung:Kein Zugang (Reservatbestand)
Physische Benützbarkeit:Nicht möglich
Zugänglichkeit:Ausgewählte Archivmitarbeiter/-innen
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4383411
 

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