AT-OeStA/HHStA RK Maximiliana 7-1-50 Maximilians Instruktion für NN und NN (für seine Räte auf dem Wormser Reichstag): Der König von Frankreich ist in den vergangenen Jahren gegen alles Recht nach Italien gezogen und hat den Herzog von Mailand, den Kg von Neapel, die italienischen Reichsstände, de

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RK Maximiliana 7-1-50
Titel:Maximilians Instruktion für NN und NN (für seine Räte auf dem Wormser Reichstag): Der König von Frankreich ist in den vergangenen Jahren gegen alles Recht nach Italien gezogen und hat den Herzog von Mailand, den Kg von Neapel, die italienischen Reichsstände, den Papst und die Kirche, die Maximilian als oberster Vogt zu schützen hat, hart bedrängt. Aus diesen Gründen und auf Bitten der Bedrängten ist Maximilian nach Italien gezogen, um Hilfe zu bringen und die gefährdete Kaiserkrone zu retten. Dabei hatte Maximilian mit der Unterstützung durch die Reichsstände und der zugesagten Anleihe und Eilenden Hilfe in der Höhe von insgesamt 300.000 fl. Rheinisch gerechnet. Da die Reichsstände nichts bezahlten, musste sich Maximilian aus Italien zurückziehen, was den König von Frankreich veranlaßte, ein starkes Kriegsvolk nach Italien zu schicken und Genua und den Herzog von Mailand wieder zu bekriegen. Da zu befürchten war, dass die italienischen Staaten gegen den König von Frankreich unterliegen und die Kaiserkrone an Frankreich verloren geht, habe Maximilian gemeinsam mit den Ligamächten erreicht, dass der König von Spanien mit dem König von Frankreich einen Waffenstillstand abgeschlossen hat, den dieser aber nicht lange halten wird. Wenn man dem König von Frankreich nicht Widerstand leistet, wird er in seinen Unternehmungen fortfahren, bis er die Kaiserkrone an sich gebracht hat. Um Schaden und Schande für das Reich zu verhindern, mögen seine Anwälte dies den Reichsständen eindringlich vorbringen und sie ersuchen, ihren Anteil an der Maximilian zugesagten Eilenden Hilfe gegen Quittung dem Hans von Landau zu bezahlen, sowie den Gemeinen Pfenning in ihren Gebieten einzuheben und ihn in Frankfurt zu erlegen, damit Maximilian bei den Kaufleuten und Gäubigern, die ihm für den Italienzug Geld geliehen haben, nicht den Kredit verliert. Man soll bedenken, daß man jetzt mit 10 fl. Rheinisch mehr ausrichten kann, als später mit 100 fl Rheinisch. Sollte Maximilian diese Hilfe nicht erhalten, so erklärt er sich für den Schaden und die Schande, die dem Reich daraus erwachsen werden, für unschuldig.
Entstehungszeitraum:02.05.1497
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zu Inhalt und Struktur

Ort:Füssen
Sprache:Deutsch
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Angaben zum Umfang

Umfang:fol. 190-195

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Digitale Aufnahme

Angaben zu verwandtem Material

Veröffentlichungen:RI XIV,2 n. 4935
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1527
Erforderliche Bewilligung:Kein Zugang (Reservatbestand)
Physische Benützbarkeit:Nicht möglich
Zugänglichkeit:Ausgewählte Archivmitarbeiter/-innen
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4391572
 

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