AT-OeStA/HHStA RK Maximiliana 8-2-15 Maximilian (=Reichskanzlei) befiehlt der Stadt Worms bei Verlust ihrer Privilegien, vom heutigen Tag (5. Jänner) an bis 25. März 1498 die Neuerungen über den Weinausschank, die Getreidesteuer sowie die geistlichen Hinterlassenschaften und Häuser nicht anzuwende

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RK Maximiliana 8-2-15
Titel:Maximilian (=Reichskanzlei) befiehlt der Stadt Worms bei Verlust ihrer Privilegien, vom heutigen Tag (5. Jänner) an bis 25. März 1498 die Neuerungen über den Weinausschank, die Getreidesteuer sowie die geistlichen Hinterlassenschaften und Häuser nicht anzuwenden und gegen den Bischof und die Priesterschaft von Worms in keiner Weise vorzugehen. Maximilian lädt beide Streitparteien für den 9. Februar 1498 vor sich und die Reichsversammlung nach Freiburg und befiehlt, die (rechtliche) Entscheidung Maximilians und der Reichsversammlung, die schon der Wormser Reichstag (1497) hätte treffen sollen, in Gehorsam abzuwarten.
Entstehungszeitraum:05.01.1498
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zu Inhalt und Struktur

Ort:Freiburg
Sprache:Deutsch
Ansichtsbild:
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  • 2
    

Angaben zum Umfang

Umfang:fol. 17

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Digitale Aufnahme

Angaben zu verwandtem Material

Veröffentlichungen:RI XIV,2 n. 8434
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1528
Erforderliche Bewilligung:Kein Zugang (Reservatbestand)
Physische Benützbarkeit:Nicht möglich
Zugänglichkeit:Ausgewählte Archivmitarbeiter/-innen
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4400426
 

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