Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-OeStA/HHStA RK Maximiliana 8-2-56 |
Titel: | Maximilian befiehlt dem Regiment in Wien, allen Untertanen zu verbieten, mit ihren Angelegenheiten an den Hof zu kommen; stattdessen sollen sie bei ihren Hauptleuten, Pflegern etc. endgültige Entscheide in ihren Streitfällen und Beschwerden suchen und erhalten. Alle Fälle, welche für die Hauptleute etc. zu schwierig oder für die unmittelbar Maximilian oder das Regiment zuständig sind, und alle Appellationen sollen wie bisher vor das Regiment kommen; nur wer sich vom Regiment beschwert fühlt, darf sich an Maximilian wenden. In allen Geld- und Ämterangelegenheiten soll man auf jene warten, die im Auftrag Maximilians die Erbländer bereisen (=Umreiterkommissionen) und diesbezüglich Bescheid geben werden. Das Regiment soll darauf achten, daß Geistliche in persönlichen Fällen vor ihr ordentliches Gericht gezogen werden; wenn es um andere Sachen, wie liegende Güter und dergleichen geht, soll nach altem Herkommen verfahren werden. |
Entstehungszeitraum: | 19.01.1498 |
Stufe: | Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde) |
|
Angaben zu Inhalt und Struktur |
Ort: | Wien |
Sprache: | Deutsch |
Ansichtsbild: |
|
1
|
|
2
|
|
|
Angaben zum Umfang |
Umfang: | fol. 65 |
|
Angaben zur Benutzung |
Reproduktion vorhanden: | Digitale Aufnahme |
|
Angaben zu verwandtem Material |
Veröffentlichungen: | RI XIV,2 n. 5755 |
|
|
Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
|
Benutzung |
Schutzfristende: | 31.12.1528 |
Erforderliche Bewilligung: | Kein Zugang (Reservatbestand) |
Physische Benützbarkeit: | Nicht möglich |
Zugänglichkeit: | Ausgewählte Archivmitarbeiter/-innen |
|
URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4401227 |
|
Social Media |
Weiterempfehlen | |
|