AT-OeStA/FHKA SUS Patente 376.20 Schreiben der Landesregierung in Österreich unter der Enns an die Hof- und niederösterreichische Kammerprokuratur, Verordnung der Landesregierung in Österreich ob der Enns, des mährisch-schlesischen, des oberösterreichischen und des galizischen Landesguberniums sow

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/FHKA SUS Patente 376.20
Titel:Schreiben der Landesregierung in Österreich unter der Enns an die Hof- und niederösterreichische Kammerprokuratur, Verordnung der Landesregierung in Österreich ob der Enns, des mährisch-schlesischen, des oberösterreichischen und des galizischen Landesguberniums sowie des Guberniums in Innerösterreich aufgrund des Hofdekrets vom 2. September 1791, dass ein Buchdrucker, der eine Schrift ohne das von der Behörde zu erteilende "Admittitur" druckt, sowohl seines Gewerbes verlustig geht als auch pro gedrucktem Werk 50 Gulden Strafe erhält
Entstehungszeitraum:15.09.1791 - 20.09.1791
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Umfang

Umfang:fol. 1, ein handschriftliches und zehn gedruckte Exemplare

Angaben zu Inhalt und Struktur

Sprache:Deutsch
Geographische Angaben:Brünn, Graz, Innsbruck, Lemberg, Linz und Wien

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1821
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4418156
 

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