AT-OeStA/FHKA SUS Patente 376.21 Verordnung des böhmischen Landesguberniums aufgrund des Hofdekrets vom 13. September 1791, dass die vorzeitige bare Einlösung von vierprozentigen obrigkeitlichen und ständischen Versicherungsscheinen über das wiener Handlungshaus Nathan Adam Arnsteiner und seine Be

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/FHKA SUS Patente 376.21
Titel:Verordnung des böhmischen Landesguberniums aufgrund des Hofdekrets vom 13. September 1791, dass die vorzeitige bare Einlösung von vierprozentigen obrigkeitlichen und ständischen Versicherungsscheinen über das wiener Handlungshaus Nathan Adam Arnsteiner und seine Beauftragten in Prag, J.M. Thums selig Erben, J. Popper und Dusensky, Ballabene und Co. sowie Gabriel Israel Frankel, gegen einen Abschlag von sechs Prozent möglich ist
Entstehungszeitraum:19.09.1791
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Umfang

Umfang:fol. 1, sieben gedruckte Exemplare

Angaben zu Inhalt und Struktur

Sprache:Deutsch, Tschechisch
Geographische Angaben:Prag

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1821
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4418157
 

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