AT-OeStA/FHKA SUS Patente 380.29 Verordnung des oberösterreichischen und des mährisch-schlesischen Guberniums und der Landeshauptmannschaft in Krain aufgrund des Hofkanzleidekrets vom 14. Jänner 1792, dass künftig von allen fliegenden Blättern, Broschüren und kleinen Werken theologischen, politisc

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/FHKA SUS Patente 380.29
Titel:Verordnung des oberösterreichischen und des mährisch-schlesischen Guberniums und der Landeshauptmannschaft in Krain aufgrund des Hofkanzleidekrets vom 14. Jänner 1792, dass künftig von allen fliegenden Blättern, Broschüren und kleinen Werken theologischen, politischen, moralisch-philosophischen oder literarischen Inhalts, solange kein Verfasser genannt wird oder der Verfasser ein durch Amt, Stand oder Ruf bekannter Mann ist, das Manuskript bei der Zensur in doppio eingereicht werden muss
Entstehungszeitraum:24.01.1792 - 31.01.1792
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Umfang

Umfang:fol. 1, sieben gedruckte Exemplare

Angaben zu Inhalt und Struktur

Sprache:Deutsch
Geographische Angaben:Brünn, Innsbruck und Laibach

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1822
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4435342
 

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