AT-OeStA/FHKA SUS Patente 380.28 Verordnung des böhmischen, des mährisch-schlesischen und des galizischen Landesguberniums, der Landesregierungen in Österreich ob und unter der Enns, des Guberniums in Steiermark, des Triester Guberniums sowie der Landeshauptmannschaft in Krain aufgrund des Hofdekr

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/FHKA SUS Patente 380.28
Titel:Verordnung des böhmischen, des mährisch-schlesischen und des galizischen Landesguberniums, der Landesregierungen in Österreich ob und unter der Enns, des Guberniums in Steiermark, des Triester Guberniums sowie der Landeshauptmannschaft in Krain aufgrund des Hofdekrets vom 2. Jänner 1792 in Abänderung des Paragrafen 36 des Zollpatents vom Jahre 1788 betreffend das den Beschauern eingeräumte Recht, mit zu niedrigem Wert angegebene Waren mit einem Aufschlag von fünfzehn Prozent für sich selbst einzulösen
Entstehungszeitraum:23.01.1792 - 31.01.1792
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Umfang

Umfang:fol. 1, 32 gedruckte Exemplare

Angaben zu Inhalt und Struktur

Sprache:Deutsch, Italienisch, Polnisch
Deutsch, Tschechisch
Geographische Angaben:Brünn, Graz, Laibach, Lemberg, Linz, Prag, Triest und Wien

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1822
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4435343
 

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