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AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 674-2 Reichsritterschaft Franken, Kanton Rhön-Werra; Streit um die Besoldung des klagenden Hauptmanns, um dessen Amtszeit, Befugnisse und Rechnungslegung, um die Neuwahl des Otto Hermann von der Tann zum Ritterhauptmann sowie um Einsetzung und Aufgaben des rit
Angaben zur Identifikation |
| Signatur: | AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 674-2 |
| Titel: | Reichsritterschaft Franken, Kanton Rhön-Werra; Streit um die Besoldung des klagenden Hauptmanns, um dessen Amtszeit, Befugnisse und Rechnungslegung, um die Neuwahl des Otto Hermann von der Tann zum Ritterhauptmann sowie um Einsetzung und Aufgaben des ritterschaftlichen Advokaten, später um Vollstreckung von ritterschaftlichen Forderungen gegen den Kläger durch Pfändung von dessen Vieh |
| Entstehungszeitraum: | 1660 - 1675 |
| Frühere Signaturen: | Antiqua, Fasz. 721, Nr. 2 |
| Darin: | Dokument über die Wahl des Klägers zum Ritterhauptmann des Kantons Rhön-Werra 1645 02 03 auf der Ritterversammlung in Ostheim vor der Rhön, 1645 02 07 (Abschr.), fol. 14rv, siehe ferner fol. 21r-212v; Eide des Hauptmanns, der Ritterräte, des Truhenmeisters und der Mitglieder des Ritterkantons Rhön-Werra, fol. 15r-16r; Kommissionsberichte des Ritterkantons Steigerwald: 1660 12 18/28 (Ausf.), fol. 21r-36r; 1661 04 26 (Ausf.), fol. 93r-98v; 1661 08 09/19 (Ausf.), fol. 105r-111v; Beschwerde der Beklagten über Schlitz bei den Ritterräten des Kantons Rhön-Werra, 1660 03 22 (Abschr.), fol. 94r-97v; Bericht der Ritterräte, 1661 08 17 (Ausf.), fol. 119r-140v; Vorlage der Beklagten über die im Ritterkanton Rhön-Werra einzuhaltenden Verfassungsgrundsätze: 1. Ritterhauptmann muss nach drei Amtsjahren um Entbindung bitten, 2. Hauptmann muss sämtliche im Namen der Ritterschaft ergehende Expeditionen mit den Ritterräten abstimmen, 3. Anwesenheitspflicht auf den obligatorischen drei Rittertagen im Jahr, die jeweils Montag nach dem Tag der heiligen drei Könige, nach dem Sonntag Trinitatis und nach Maria Geburt stattfinden sollen, für den Hauptmann, den Advokat und die Ritterräte, 4. Bearbeitung von Justizsachen durch den Advokat und Publikation eventueller Urteile auf den Rittertagen, 5. öffentliche Angelegenheiten sollen gemeinschaftlich auf den Rittertagen entschieden werden, in dringenden Fällen sollen außerordentliche Rittertage abgehalten werden, 6. Privilegien und wichtige Dokumenten sollen in der Rittertruhe aufbewahrt werden, die laufenden Akten und das Siegel soll der Advokat führen, 7. der Advokat soll Jahresrechnung über die ihm von den Truhenmeistern zur Bestreitung ritterschaftlicher Ausgaben gelieferten Gelder vorlegen, 8. Hauptmann und Ritterräten soll der schuldige Respekt erwiesen werden, 9. die Ritterordnung soll in all ihren Punkten beachtet werden, 1661 07 01 (Abschr.), fol. 195r-198v; Dokument über den Rittertag in Ostheim vor der Rhön und die Wahl des Otto Hermann von der Tann zum neuen Ritterhauptmann, 1662 03 24 (Ausf.), fol. 259r-262v; Fürbittschreiben für den Kläger von den Kantonen der fränkischen Reichsritterschaft: Altmühl, 1662 05 12/22 (Ausf.), fol. 276r-277v; Odenwald, 1662 05 01 (Ausf.), fol. 279r; Baunach, 1662 05 02/12 (Ausf.), fol. 280r-281v; Steigerwald, 1662 04 21 (Ausf.), fol. 283r-284v; Mitglieder der Reichsritterschaft des Kantons Rhön-Werra bekunden die Unrechtmäßigkeit der Ostheimer Wahl eines neuen Ritterhauptmanns, 1662 05 07 (Ausf.), fol. 292r-295v (mit eigenhändigen Unterschriften); die Ritterschaft des Kantons Rhön-Werra bekundet den Verzicht des Ritterhauptmanns Konrad von der Tann und die Wahl des Georg von Bibra zum Ritterhauptmann und benennt seine Pflichten, 1617 10 14 (Abschr.), fol. 318r-325v; Gesuch des Direktoriums der Reichsritterschaft Franken, u. a. die Bestätigung der von den Beklagten eingebrachten Verfassungsgrundsätze zu kassieren, die Wahl des neuen Ritterhauptmanns nicht anzuerkennen, den Kläger in seinem Amt zu bestätigen und zu schützen, die Beklagten auf den Rechtsweg zu verweisen und die Kommission "auf die Austräg ausfertigen" (355r) zu lassen, 1662 12 29 (Ausf.), fol. 353r-356v; Verzeichnis der Hautmänner des Ritterkantons Rhön-Werra 1496-1645, fol. 376r; Kommissionsbericht des Herzogs Ernst I. von Sachsen-Gotha-Altenburg, 1663 07 22 (Ausf.), fol. 439r-587v, darin (einzelne Beilagen fehlen): Gütevorschlag der Kommission, fol. 476r-478v; Abschiede des Rittertags des Kantons Rhön-Werra in Bad Neustadt an der Saale: der Partei Tann 1666 06 21 (Abschr.), fol. 755r-769r; der Partei Schlitz, 1667 07 04 (Ausf.), fol. 773r-774v; |
| Kommissionsakten (Sachsen-Gotha-Altenburg) zum Streit über die wegen ausstehender Forderungen erfolgte Pfändung von Vieh des Klägers durch die Beklagten, 1666 (Abschr.), fol. 886r-1124v. Druckschrift: Ahn die Röm. Kayserl. auch zu Hungarn und Böheimb Königl. Majestät ec. aller-unterthänigsten Gehormsambs Anzeig, mit unumbgänglicher Notthurfft und flehentlichen Bitten pro impetranda gratiosissima restitutione in integrum. Haubtmann, Räth und Mitgliedern freyer Reichs Ritterschaft in Francken des Orts Röhn und Werra contra Johann Volprecht von Schlitz, genannt von Görtz. Mit Beylagen N. 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, o. O., o. Dat., 94 S., fol. 704r-748v, darin: Befehl an den Herzog von Sachsen-Gotha-Altenburg, den Beklagten das gegen sie ergangene beiligende Urteil von 1667 09 26 zu insinuieren, ihnen eine Paritionsfrist von drei Monaten zu setzen und bei Nichtbeachtung derselben das Urteil zu vollstrecken, 1667 09 26, fol. 720rv; Urteil des Reichhofrats, wonach die Beklagten dem Kläger durch vermeintliche Vollstreckung entzogenes Vieh zurückgeben und alle dabei angerichtete Schäden ersetzen müssen, 1667 09 26, fol. 720a; Kostenrechnung des Klägers, fol. 723r-727r; "Beständige Anweisung, wie des gemeinen Wesens Administration bey löbl. Ritterorth Röhn und Werra dem alten Herkommen, Außtrag und darüber gemachter und confirmirter Specialverfassung nach fürdersthin von löbl. Hauptmannschafft und deren Bedienten verführet werden soll", fol. 732r-733v; Ordnung über Austräge für die Reichsritterschaft Franken, Kanton Rhön-Werra (Gerichts- und Prozessordnung), fol. 734r-748r. |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
| Kläger/Antragsteller/Betreff: | Reichsritterschaft Franken, Johann Volprecht von Schlitz gen. Görtz, Ritterhauptmann des Kantons Rhön-Werra, für ihn: Reichsritterschaft Franken, Direktorium |
| Beklagter/Antragsgegner: | Reichsritterschaft Franken, Ritterglieder des Kantons Rhön-Werra |
| RHR-Agenten: | Schlitz: Johann Graas (1660), Ehrenreich Harrer (1662), Johann Georg Büsselius (1672); Ritterglieder Rhön-Werra, bzw. Ritterschaft Rhön-Werra: Jonas Schrimpf (1661), Johann Wilhelm Hallmann (1663), Johann Jakob Albrecht von Lauterburg (1669), Tobias Sebastian Praun (1674); Reichritterschaft Franken, Direktorium: Ferdinand Persius (1664) |
| Entscheidungen: | Kommissionsauftrag an das Direktorium des Ritterkantons Steigerwald, die Parteien zu vernehmen und den Streit zu schlichten, 1660 07 30 (Konz.), fol. 10r-20v, ferner (Abschr.), fol. 67r-68v; Zwischenurteil der Kommission: die Einrede der beklagten Otto Hermann von der Tann, Georg Heinrich Levin von Heldritt, Georg Bastian Speßhardt, Kaspar Adam Rapp, Christoph Kaspar Speßhardt, Adam Valentin Heußlein von Eußenheim, Moritz Otto von Günderoth, Heinrich Christoph von Stein, Heinrich Geuß Diemar, Wolf Heinrich Diemar, Hans Ernst von Lauther, Philipp Daniel von Hutten, Hans Georg von Thüngen, Adam Ulrich von Steinau gen. Steinrück, Otto Philipp von Bastheim, Hans Konrad Diemar, die Klage betreffe nicht sie allein, sondern den ganzen Ritterkanton, ist nichtig; sie müssen sich einlassen, 1660 02 03/13 (Abschr.), fol. 33rv; Kommissionsurteil gegen die Beklagten, die sich nicht eingelassen haben und die Prozesskosten tragen müssen, 1660 12 06/16 (Abschr.), fol. 35r-36r; Befehl an von Schlitz, zu den Klagepunkten Friedrichs von der Tann Stellung zu nehmen, 1661 03 14 (Konz.), fol. 89rv; desgl. an den Ritterrat des Kantons Rhön-Werra, 1661 903 14 (Konz.), fol. 91r-92v; an die als Kommissare eingesetzten Ritterräte des Kantons Rhön-Werra: es soll eine Einigung auf der Grundlage der von den Beklagten 1661 07 01 vorgelegten und vom Kaiser gebilligten Verfassungsgrundsätze angestrebt werden; Klagen des Klägers am Kaiserhof über andere Punkte gegen Mitglieder des Ritterkantons sind zulässig, 1661 11 28 (Konz.), fol. 204r-205v; Kommissionsauftrag an Graf Wolfgang Georg I. von Castell-Remlingen, die Parteien in Güte zu vergleichen, im Misserfolgsfall die Rechtmässigkeit der Wahl von der Tanns zu untersuchen und die Akten mit einem Gutachten einzuschicken, 1662 07 31 (Konz.), fol. 299r-300r, ferner (Abschr.), fol. 638rv; Umschreibung dieses Auftrags auf Herzog Ernst I. von Sachsen-Gotha-Altenburg, 1662 12 07 (Konz.), fol. 328r-329v, ferner (Abschr.), fol. 424v-425r; Patent Leopolds I. an die Mitglieder und Untertanen der Fränkischen Reichsritterschaft, Kanton Rhön-Werra, die ritterschaftlichen Steuern zu bezahlen; die Ritterräte Hans Heinrich von Frohnhofen und Raphael Johann Aurachsen haben Befugnis, exekutorisch gegen Verweigerer und Säumige vorzugehen, 1664 11 19 (Abschr.), fol. 935r-937v; an den Herzog von Sachsen-Gotha-Altenburg: nach dem Gesuch der Beklagten um Restitutio in integrum bleibt die ihm befohlene Vollstreckung des gegen die Beklagten 1667 09 26 ergangenen Urteils (siehe Druckschrift) einstweilen ausgesetzt, 1668 02 14 (Konz.), fol. 776r-777r; desgl., 1669 01 24 (Konz.), fol. 804rv; Befehl an dens., Schlitz ernstlich zur Herausgabe des ritterschaftlichen Archivs anzuhalten (in Fortsetzung der diesbezüglich bereits 1665 04 17 und 1666 11 26 an den Herzog ergangenen Befehle) und ihm ferner zu untersagen, seine Untertanen an der Bezahlung der ritterschaftlichen Steuern zu hindern, 1669 01 28 (Konz.), fol. 806r-807r. |
| Umfang: | Fol. 1-1124 |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
| Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
| Schutzfristende: | 31.12.1705 |
| Erforderliche Bewilligung: | Keine |
| Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
| Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
| URL: | https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4468108 |
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