AT-OeStA/FHKA SUS Patente 389.23 Verordnung des oberösterreichischen Guberniums, dass zur Kennzeichnung portobefreiter, ständischer Poststücke außen am Briefumschlag festzuhalten ist, ob es sich bei dem Inhalt um eine Umgelds-, Steuerperäquations- oder Militärangelegenheit handelt, 1793.01.25 (Ein

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/FHKA SUS Patente 389.23
Titel:Verordnung des oberösterreichischen Guberniums, dass zur Kennzeichnung portobefreiter, ständischer Poststücke außen am Briefumschlag festzuhalten ist, ob es sich bei dem Inhalt um eine Umgelds-, Steuerperäquations- oder Militärangelegenheit handelt
Entstehungszeitraum:25.01.1793
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Umfang

Umfang:fol. 1, ein gedrucktes Exemplar

Angaben zu Inhalt und Struktur

Sprache:Deutsch
Geographische Angaben:Innsbruck

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1823
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4488550
 

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