AT-OeStA/FHKA SUS Patente 389.24 Verordnung des Innerösterreichischen Appellations- und Kriminialobergerichtes an alle Landgerichtsinhaber, deren Vertreter und Verwalter, dass die gerichtlichen Erhebungen und Zeugeneinvernahmen sofort nach Bekanntwerden eines Kriminalverbrechens aufzunehmen sind,

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/FHKA SUS Patente 389.24
Titel:Verordnung des Innerösterreichischen Appellations- und Kriminialobergerichtes an alle Landgerichtsinhaber, deren Vertreter und Verwalter, dass die gerichtlichen Erhebungen und Zeugeneinvernahmen sofort nach Bekanntwerden eines Kriminalverbrechens aufzunehmen sind, unabhängig vom Täter
Entstehungszeitraum:28.01.1793
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Umfang

Umfang:fol. 1, vier gedruckte Exemplare

Angaben zu Inhalt und Struktur

Sprache:Deutsch
Geographische Angaben:Prag

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1823
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4488551
 

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