AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 677-3 Reichsritterschaft Franken contra Egloffstein; Gesuch, den Beklagten wegen der Nichtbefolgung eines ritterschaftlichen Urteils von 1704 mit der durch ein kaiserliches Patent von 1705 für solche Fälle deklarierten Strafe von 1.000 Gulden zu belegen, 1708

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 677-3
Titel:Reichsritterschaft Franken contra Egloffstein; Gesuch, den Beklagten wegen der Nichtbefolgung eines ritterschaftlichen Urteils von 1704 mit der durch ein kaiserliches Patent von 1705 für solche Fälle deklarierten Strafe von 1.000 Gulden zu belegen
Entstehungszeitraum:1708
Frühere Signaturen:Antiqua, Fasz. 724, Nr. 3
Darin:Patent Josefs I. an die Mitglieder des Kantons Gebürg, bei Strafe von 1.000 Gulden den Urteilen und gerichtlichen Verfügungen der Kantonsleitung zu folgen, 1705 10 13 (Abschr.), fol. 4r-5v; der Beklagte bekennt, vom Nürnberger Handelsmann Johann Konrad Hönning ein Sofa ("chaise") mit zwei "Süllen" für 112 Gulden " auf Cavalirs Paroll" erworben zu haben, die Michaelis fällig sind, 1698 07 17 (Abschr.), fol. 7r; Urteil des Kantons Gebürg: Egloffstein muss dem klagenden Hönning die Kaufsumme von 112 Gulden samt reichsüblichen Zinsen bezahlen, 1704 02 06 (Abschr.), fol. 8r; Befehl des Kantons Gebürg an die Untertanen Egloffsteins zu Bieberbach, die zu Michaelis und Martini fälligen Abgaben nach Adlitz, dem Sitz der Ritterhauptmannschaft, zu liefern, 1707 08 29 (Abschr.), fol. 10r.

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Reichsritterschaft Franken, Kanton Gebürg
Beklagter/Antragsgegner:Egloffstein, Johann Rudolf Bernhard von
RHR-Agenten:Kanton Gebürg: Peter Friedrich von Klerff (1708)
Entscheidungen:Befehl an von Egloffstein unter Verweis auf die in dem Patent von 1705 der Ritterschaft zuerkannte Vollstreckungsgewalt, dem ritterschaftlichen Urteil von 1704 nachzukommen und dieses innerhalb von zwei Monaten nachzuweisen, 1708 04 25 (Konz.), fol. 12rv.
Umfang:Fol. 1-13
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1738
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4489390
 

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