AT-OeStA/FHKA SUS Patente 391.18 Verordnung des böhmischen, nieder-, inner-, ober- und vorderösterreichischen Appellationsgerichtes sowie der Landesregierung in Österreich ob der Enns aufgrund des Hofdekrets vom 8. April 1793 an sämtliche untergeordnete Gerichtsbehörden, dass sie den Vormündern di

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/FHKA SUS Patente 391.18
Titel:Verordnung des böhmischen, nieder-, inner-, ober- und vorderösterreichischen Appellationsgerichtes sowie der Landesregierung in Österreich ob der Enns aufgrund des Hofdekrets vom 8. April 1793 an sämtliche untergeordnete Gerichtsbehörden, dass sie den Vormündern die Bewilligung zur Anlage des ungemünzten Gold und Silbers ihrer Mündel in dem freiwilligen vierprozehntigen Darlehen erteilen sollen
Entstehungszeitraum:15.04.1793 - 28.04.1793
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Umfang

Umfang:fol. 1, achtzehn gedruckte Exemplare

Angaben zu Inhalt und Struktur

Sprache:Deutsch
Geographische Angaben:Innsbruck, Klagenfurt, Konstanz, Linz, Prag und Wien

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1823
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4489794
 

Social Media

Weiterempfehlen
 
Startseite|Anmelden|de en fr it nl