AT-OeStA/FHKA SUS Patente 391.19 Verordnung des nieder-, inner- und vorderösterreichischen Appellationsgerichtes sowie des böhmischen Landesguberniums aufgrund des Hofdekrets der Obersten Justizstelle vom 11. April 1793, dass Stiftungsbezüge nicht mehr mit Exekution belegt werden können, nach eine

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/FHKA SUS Patente 391.19
Titel:Verordnung des nieder-, inner- und vorderösterreichischen Appellationsgerichtes sowie des böhmischen Landesguberniums aufgrund des Hofdekrets der Obersten Justizstelle vom 11. April 1793, dass Stiftungsbezüge nicht mehr mit Exekution belegt werden können, nach einer dreimonatigen Übergangsfrist
Entstehungszeitraum:19.04.1793 - 30.04.1793
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Umfang

Umfang:fol. 1, zwölf gedruckte Exemplare

Angaben zu Inhalt und Struktur

Sprache:Deutsch, Tschechisch
Geographische Angaben:Klagenfurt, Konstanz, Prag und Wien

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1823
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4489795
 

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