AT-OeStA/FHKA SUS Patente 391.21 Schreiben der Landesregierung in Österreich unter der Enns an die Hof- und niederösterreichische Kammerprokuratur aufgrund des Hofdekrets vom 14. April 1793, dass jene Stipendien, die als Pensionen oder Besoldungen ohne eigenes Stiftungskapital bloss aus dem Kamera

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/FHKA SUS Patente 391.21
Titel:Schreiben der Landesregierung in Österreich unter der Enns an die Hof- und niederösterreichische Kammerprokuratur aufgrund des Hofdekrets vom 14. April 1793, dass jene Stipendien, die als Pensionen oder Besoldungen ohne eigenes Stiftungskapital bloss aus dem Kamerale, Bankale, dem ständischen oder städtischen Ärar ausbezahlt werden, der Arrha unterliegen; dagegen geistliche und weltliche Stipendien, die mit dem Nachweis eines Studienerfolges gekoppelt sind, von der Arrha ausgenommen sind
Entstehungszeitraum:20.04.1793
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Umfang

Umfang:fol. 1, zwei handschriftliche Exemplare

Angaben zu Inhalt und Struktur

Sprache:Deutsch
Geographische Angaben:Wien

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1823
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4489797
 

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