AT-OeStA/FHKA SUS Patente 391.22 Verordnung des oberösterreichischen Guberniums an alle Obrigkeiten, Magistrate und Stempelpapierverleger aufgrund der Hofdirektorialdekrete vom 25. Jänner und 15. Februar 1793, dass die aus der Zeit der Aufhebung des Stempels zurückgebliebenen Expeditionen bis Ende

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/FHKA SUS Patente 391.22
Titel:Verordnung des oberösterreichischen Guberniums an alle Obrigkeiten, Magistrate und Stempelpapierverleger aufgrund der Hofdirektorialdekrete vom 25. Jänner und 15. Februar 1793, dass die aus der Zeit der Aufhebung des Stempels zurückgebliebenen Expeditionen bis Ende Februar abgearbeitet sein müssen; sollten Ende April noch Rückstände vorhanden sein, fielen pro nicht ausgefertigtem Instrument ein Dukat Strafe an, zusätzlich würde der säumige Beamte noch beim Kaiser angezeigt werden
Entstehungszeitraum:23.04.1793
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Umfang

Umfang:fol. 1, vier gedruckte Exemplare

Angaben zu Inhalt und Struktur

Sprache:Deutsch
Geographische Angaben:Innsbruck

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1823
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4489798
 

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