AT-OeStA/FHKA SUS Patente 392.30 Verordnung des oberösterreichischen Guberniums aufgrund des Hofdekrets der Obersten Justizstelle vom 3. April 1793, dass die untergeordneten Gerichtsbehörden genauer kontrollieren sollten, ob einer Partei nach dem Armenrecht ein unentgeltlicher Rechtsbeistand zukom

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/FHKA SUS Patente 392.30
Titel:Verordnung des oberösterreichischen Guberniums aufgrund des Hofdekrets der Obersten Justizstelle vom 3. April 1793, dass die untergeordneten Gerichtsbehörden genauer kontrollieren sollten, ob einer Partei nach dem Armenrecht ein unentgeltlicher Rechtsbeistand zukommt, um Missbräuche zu verhindern
Entstehungszeitraum:11.06.1793
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Umfang

Umfang:fol. 1, zwei gedruckte Exemplare

Angaben zu Inhalt und Struktur

Sprache:Deutsch
Geographische Angaben:Innsbruck

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1823
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4490896
 

Social Media

Weiterempfehlen
 
Startseite|Anmelden|de en fr it nl