AT-OeStA/FHKA SUS Patente 392.29 Verordnung des oberösterreichischen Guberniums aufgrund der Hofdekrete vom 27. März und 24. Mai 1793, dass die Schatzgräberei wie die Beutelschneiderei keine Kriminalverbrechen sind, sondern dem Betrug bzw. dem Diebstahl zuzurechnen sind, 1793.06.11 (Einzelstück (A

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/FHKA SUS Patente 392.29
Titel:Verordnung des oberösterreichischen Guberniums aufgrund der Hofdekrete vom 27. März und 24. Mai 1793, dass die Schatzgräberei wie die Beutelschneiderei keine Kriminalverbrechen sind, sondern dem Betrug bzw. dem Diebstahl zuzurechnen sind
Entstehungszeitraum:11.06.1793
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Umfang

Umfang:fol. 1, drei gedruckte Exemplare

Angaben zu Inhalt und Struktur

Sprache:Deutsch
Geographische Angaben:Innsbruck

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1823
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4491304
 

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