AT-OeStA/HHStA SB Auersperg XXI-C-48-35-39 Verordnung des Innerösterreichischen Appellationsgerichts an die untergeordneten ersten Gerichtsbehörden in Krain betreffend, dass Graf Anton Erdödy bis zur Begleichung seiner Schulden keine weitere Anleihen machen darf und alle gewarnt werden, ihm Geld v

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA SB Auersperg XXI-C-48-35-39
Titel:Verordnung des Innerösterreichischen Appellationsgerichts an die untergeordneten ersten Gerichtsbehörden in Krain betreffend, dass Graf Anton Erdödy bis zur Begleichung seiner Schulden keine weitere Anleihen machen darf und alle gewarnt werden, ihm Geld vorzustrecken
Entstehungszeitraum:21.11.1794
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zu Inhalt und Struktur

Sprache:Deutsch

Angaben zum Umfang

Umfang:1 Druck
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1824
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4601675
 

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