AT-OeStA/HHStA SB Auersperg XXI-C-48-35-40 Verordnung des Innerösterreichischen Appellationsgerichts, dass kein Geld an Untertanen Frankreichs, der Niederlande vermacht werden dürfen, außer sie können nachweisen aus den besetzten Ländern geflohen zu sein., 1794.11.07 (Einzelstück (Aktenstück, Bild

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA SB Auersperg XXI-C-48-35-40
Titel:Verordnung des Innerösterreichischen Appellationsgerichts, dass kein Geld an Untertanen Frankreichs, der Niederlande vermacht werden dürfen, außer sie können nachweisen aus den besetzten Ländern geflohen zu sein.
Entstehungszeitraum:07.11.1794
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zu Inhalt und Struktur

Sprache:Deutsch

Angaben zum Umfang

Umfang:1 Druck
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1824
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4601676
 

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