AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 681-17 Reichsritterschaft Schwaben contra Buchau; Streit um die Bezahlung der reichsritterschaftlichen Abgaben von den Gütern Straßberg, Frohnstetten, Kaiseringen und Glashütte, 1630-1648 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 681-17
Titel:Reichsritterschaft Schwaben contra Buchau; Streit um die Bezahlung der reichsritterschaftlichen Abgaben von den Gütern Straßberg, Frohnstetten, Kaiseringen und Glashütte
Entstehungszeitraum:1630 - 1648
Frühere Signaturen:Antiqua, Faszikel 728, Nr. 16
Darin:Urteil des Reichshofrats im Prozess zwischen Bischof Johann Christoph von Eichstädt und dessen Bruder Wolf von Westerstetten, beide Lehensnachfolger des Georg Dietrich von Westerstetten, auf der einen und dem Stift Buchau auf der anderen Seite, welches diesem den Besitz der Herrschaft Straßberg bestätigt, 1628 02 07 (Abschr.), fol. 11r-12v; Notariatsinstrument über eine Zeugenbefragung betr. die Besitzgeschichte des bei Straßberg gelegenen Hofs Glashütte, 1630 05 07 (Ausf.), fol. 13r-43v; Schutzbrief des Erzherzogs Leopold V. von Tirol für das Stift Buchau, 1628 06 08 (Abschr.), fol. 44r-45v; Befehl des Generals Graf Rambold XIII. von Collalto an den kaiserlichen Oberkommissar von Wolfstürn, die Buchauer Güter in Straßberg, Kaiseringen und Frohnstetten mit Einquartierungen und Kontributionen zu verschonen, 1628 12 26 (Abschr.), fol. 49rv; Fürbittschreiben des Kurfürsten Maximilian I. von Bayern für Buchau, 1648 09 15 (Ausf.), fol. 56r-57v; Mandat sine clausula des Reichskammergerichts an die Ritterschaft, alle gegen den Landfrieden verstoßenden Tätlichkeiten gegen das Stift einzustellen, 1628 11 24 (Abschr.), fol. 62r-63v.

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Reichsritterschaft Schwaben, Kanton Hegau-Allgäu-Bodensee, Bezirk Hegau
Beklagter/Antragsgegner:Buchau, Stift
Entscheidungen:Befehl an das Stift, die Reichsritterschaft hinsichtlich der rückständigen Steuern abzufinden, dieses innerhalb von zwei Monaten nachzuweisen und künftig die Steuern zu entrichten, 1630 01 07 (Konz.), fol. 1r-2r, ferner (Abschr.), fol. 69r-70v; Befehl an die Ritterschaft, auf die Buchauer Replik zu reagieren und bis dahin den eigenmächtigen Einzug von Steuern einzustellen, 1630 08 12 (Konz.), fol. 54r-55r, ferner (Abschr.), fol. 78r-79v.
Umfang:Fol. 1-80
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1678
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4605589
 

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