AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 681-19 (1) Reichsritterschaft Schwaben contra Sinzendorf und (2) Sinzendorf contra Schwäbischer Kreis; Streit (1) um die Bezahlung der reichsritterschaftlichen Steuern aus der 1665 zur Grafschaft erhobenen Herrschaft Thannhausen, sowie (2) um die Bemessung des

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 681-19
Titel:(1) Reichsritterschaft Schwaben contra Sinzendorf und (2) Sinzendorf contra Schwäbischer Kreis; Streit (1) um die Bezahlung der reichsritterschaftlichen Steuern aus der 1665 zur Grafschaft erhobenen Herrschaft Thannhausen, sowie (2) um die Bemessung des Matrikularbeitrags der Grafschaft Thannhausen zur Reichssteuer des Schwäbischen Kreises
Entstehungszeitraum:1667 - 1698
Frühere Signaturen:Antiqua, Faszikel 728, Nr. 4
Darin:Privileg Rudolfs II. über die weiterhin zugunsten der Reichsritterschaft bestehende Steuerpflicht veräußerter reichsritterschaftlicher Güter, 1601 10 01 (Abschr.), fol. 18r-25v; offener strafbewehrter kaiserlicher Befehl an die Mitglieder und die Inhaber reichsritterschaftlicher Güter sowie deren Untertanen, die allgemeine ritterschaftliche Umlage zu bezahlen, und Gewährung der Vollstreckungsgewalt für die Reichsritterschaft im Falle der Nichtbefolgung, 1664 12 19 (Abschr.), fol. 26r-28v; Einträge aus dem Reichshofratsprotokoll von 1665 03 12: Die Reichsritterschaft bittet anläßlich der Erwerbung der Herrschaft Thannhausen durch von Sinzendorf darum, nichts zu entscheiden, was ihrem Recht, aus dieser Herrschaft Steuern zu erheben, nachteilig ist, und ihr alle diese Angelegenheit betreffenden Schriftsätze zu kommunizieren, fol. 29r; 1666 03 01: die Ritterschaft bittet, die von Sinzendorf gesuchte Erhöhung der Herrschaft Thannhausen zu einer Grafschaft, die ihr Steuererhebungsrecht außer Kraft setzen würde, nicht zu bewilligen, fol. 29rv; Notariatsinstrument über die Insinuation einer Verwahrung der Reichsritterschaft hinsichtlich ihres Steuererhebungsrecht bei den Verhandlungen über den Kauf der Herrschaft Thannhausen, 1665 02 26 (Abschr.), fol. 31r-33v; Erhebung der Herrschaft Thannhausen samt den Weilern Ober- und Unterreichau (Reichau) zu einer Reichsgrafschaft, 1665 10 06 (Abschr.), fol. 46r-48v; Auszüge aus dem Reichshofratsprotokoll mit Einträgen von 1638 über die von Kaspar Bernhard von Rechberg erbetene Erhebung der Herrschaft Hohenrechberg zu einer Grafschaft, fol. 255r-256v; Kredentialschreiben der Reichsritterschaft für den an den Kaiserhof abgeordneten Syndikus des Kantons Kraichgau Dr. Bernhard Lose, 1673 04 27 (Ausf.), fol. 335r-336v; Entwurf eines von einer reichshofrätlichen Kommission konzipierten Vergleichs, 1674 03 15 (Abschr.), fol. 357r-360r; Veränderungsvorschläge der Ritterschaft, fol. 375r-379v; von der Ritterschaft unterschriebener Vergleich, 1676 11 10 (Ausf.), fol. 457r-469r.

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:(1) Reichsritterschaft Schwaben, Kanton Donau; (2) Sinzendorf, Graf Georg Ludwig von, Hofkammerpräsident, später: seine Witwe und Söhne bzw. Sinzendorf, Karl Ludwig von, deren Vormund
Beklagter/Antragsgegner:(1) Sinzendorf, Graf Georg Ludwig von, Hofkammerpräsident; (2) Schwäbischer Kreis
RHR-Agenten:Reichsritterschaft: Ehrenreich Harrer (1667), Johann Jakob Albrecht von Lauterburg (1672); Sinzendorf: Johann Dummer (1668)
Entscheidungen:Votum ad imperatorem, 1673 02 06, fol. 317r-330r, dazu Beschluss im Geheimen Rat: der Reichshofratspräsident soll den ritterschaftlichen Anwalt zu sich bestellen und ihm auftragen, seine Mandanten dazu zu bringen, sich gütlich mit dem Beklagten zu einigen, weitere Klage zu unterlassen und es so nicht zu einer gerichtlichen Entscheidung kommen zu lassen, 1673 02 19 (Verm.), fol. 317r; Befehl an die Ritterschaft, den Vergleich von 1674 03 15 anzunehmen und zu unterschreiben, 1674 11 13 (Konz.), fol. 362rv; Dekret: die Parteien sollen sich innerhalb von drei Monaten einigen, andernfalls werde eine rechtliche Verordnung ergehen, 1675 07 26 (Konz.), fol. 412rv; Befehl an die Ritterschaft, den veränderten Vergleich anzunehmen und einzuschicken, 1677 05 20 (Konz.), fol. 454r-455r; Befehl an den Bischof von Konstanz und die Regierung in Stuttgart, von Sinzendorf Sitz und Stimme am Schwäbischen Kreistag wirklich einzuräumen, nachdem er sich mit der Ritterschaft wegen der künftig dem Kreis zu entrichtenden Steuern verglichen habe, 1677 08 26 (Konz.), fol. 469r-471v; Befehl an dies., dieses ohne Rücksicht auf die reichsritterschaftlichen Einsprüche zu tun, 1677 12 01 (Konz.), fol. 485r-486v; Befehl an die Reichsritterschaft, nur die dem Vergleich entsprechenden Forderungen an von Sinzendorf zu stellen und seine Einführung in den Schwäbischen Kreistag auf keine Weise zu hintertreiben, 1677 12 01 (Konz.), fol. 487r-488r; Befehl an die kreisausschreibenden Fürsten des Schwäbischen Kreises, den Matrikularanschlag für die Grafschaft Thannhausen auf ein angemessenes Maß herabzusetzen, 1678 12 15 (Konz.), fol. 489r-490v; Befehl an dies., dieses den Vorschlägen gemäß auf dem nächsten Kreistag zu vollziehen, 1679 06 13 (Konz.), fol. 497rv; wiederholt, 1680 12 01 und 1682 01 23 (Konz.), fol. 505r-506r; desgl., 1684 12 15 (Konz.), fol. 511r-512r; 1688 09 24 (Konz.), fol. 529r-530v; 1690 11 06 (Konz.), fol. 534rv.
Umfang:Fol. 1-539
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1728
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

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URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4605591
 

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