Angaben zur Identifikation |
| Signatur: | AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 685-12 |
| Titel: | Reichsritterschaft Unterelsass contra Rathsamhausen; Streit um die zur Begleichung rückständiger reichsritterschaftlicher Steuern erfolgte Einziehung des Weinzehnten zu Kintzheim bei Schlettstadt (Sélestat)sowie um Verbalinjurien des Beklagten gegen die Ritterschaft und dessen Arrestierung in Straßburg |
| Entstehungszeitraum: | 1676 - 1678 |
| Frühere Signaturen: | Antiqua, Faszikel 732, Nr. 25 |
| Darin: | Drohbrief des Eberhard Friedrich von Venningen, Schwager des Beklagten, gegen Wolf Georg von Rathsamhausen zu Ehenweyer, Mitglied des ritterschaftlichen Direktoriums, 1676 11 25 (Abschr.), fol. 20r; Kommissionsbericht, 1677 03 05/15 (Ausf.), fol. 30r-39v, darin: Verwahrung des Beklagten gegen den Vorwurf der Bindung an Frankreich, 1677 02/03 24/06 (Ausf.), fol. 35r-38v; Auszug aus ritterschaftlichen Rechnungen über die rückständigen Zahlungen des Beklagten, 1663-1673, fol. 86r; Rezess über die verfassungsmäßige Funktionsfähigkeit des Direktoriums und der Ausschüsse der Ritterschaft (mit 36 Unterschriften des Direktoriums und der Mitglieder), 1677 03 06/16 (Abschr.), fol. 88r-90v, ferner (Abschr.), fol. 104r-107r; Formel für den Eid eines Ausschußmitglieds der Ritterschaft, fol. 91r. |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
| Kläger/Antragsteller/Betreff: | Reichsritterschaft Unterelsass |
| Beklagter/Antragsgegner: | Rathsamhausen, Georg Gottfried, zum Stein |
| RHR-Agenten: | Reichritterschaft: Georg Fabricius (1676), Rathsamhausen: Anton Scarsius (1677) |
| Entscheidungen: | Kommissionsbefehl an die Stadt Straßburg, die Parteien in Güte zu vergleichen und den Beklagten zur Wiedergutmachung seiner Beschimpfung sowie zur Ablegung eines Eides "de non offendendo" anzuweisen, ihn für seinen "recurs" an Frankreich abzumahnen, insbesondere darauf bedacht zu sein, allen Kontakt mit Frankreich zu vermeiden, und über alles gutachterlich zu berichten, 1677 01 11 (Konz.), fol. 24r-29r; Befehl an die Kommission, den Beklagten nach Abfassung eines Entschuldigungsschreibens an die Ritterschaft und der Leistung des Eides aus dem Arrest zu entlassen, die von ihm wegen des Weinzehnts geforderte Rechnungslegung durchzuführen und die Parteien gegebenenfalls auch darüber zu vergleichen, 1678 05 22 (Konz.), fol. 99r-100r; der ritterschaftliche Rezess von 1677 03 06/16 soll bestätigt werden, 1678 08 25 (Verm.), fol. 110r. |
| Umfang: | Fol. 1-110 |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
| Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
| Schutzfristende: | 31.12.1708 |
| Erforderliche Bewilligung: | Keine |
| Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
| Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
| URL: | https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4703673 |
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