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AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 692-3 Rostock contra Mecklenburg; Streit um die Biersteuer in Rostock, den Bau einer landesherrlichen Festung nach Abbruch von Teilen der Stadtmauer sowie um Jurisdiktions, -Patronats- und allgemeine Herrschaftsrechte in der Stadt (Fortsetzung: Antiqua 693-1 u
Angaben zur Identifikation |
| Signatur: | AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 692-3 |
| Titel: | Rostock contra Mecklenburg; Streit um die Biersteuer in Rostock, den Bau einer landesherrlichen Festung nach Abbruch von Teilen der Stadtmauer sowie um Jurisdiktions, -Patronats- und allgemeine Herrschaftsrechte in der Stadt (Fortsetzung: Antiqua 693-1 und 694-1) |
| Entstehungszeitraum: | 1558 - 1577 |
| Frühere Signaturen: | Antiqua, Faszikel 739, Nr. 3; 740, Nr. 1; 741, Nr. 1 |
| Darin: | Kredentialschreiben der Stadt Rostock für die Gesandten Dr. Zacharias Weise und den Sekretär Anton Wietersheim, 1567 08 28 (Ausf.), fol. 9r-10v; Herzog Albrecht II. von Mecklenburg verkauft der Stadt Rostock seine dortigen Jurisdiktionsrechte für 2.000 Rostocker Pfennige, 1358 11 29 (Abschr.), fol. 138r-139v, ferner fol. 391r-392v; die beiden beklagten Herzöge tun kund, ihre beim Reichskammergericht wegen der Malziese erhobenen Klagen gegen die Stadt fallen zu lassen, sich mir ihr vergleichsweise zu einigen und sie in dieser Sache nicht länger zu beschweren, 1560 12 23 (Abschr.), fol. 140r-141v; dies. und ihr Bruder Georg bestätigen der Stadt Rostock anläßlich der städtischen Erbhuldigung sämtliche Privilegien und Besitzrechte, die ihre Vorfahren der Stadt gegeben haben, und versprechen Schutz und Schirm, 1548 04 21 (Abschr.), fol. 143r-145v; Bohuslav Felix von (Lobkowitz und) Hassenstein entschuldigt sich für ihre Absage des ihnen von Friedrich Spedt in Berlin erneut angetragenen kaiserlichen Kommissionsauftrags, 1569 12 06 (Ausf.), fol. 160r-161v; Kommissionsabschied dess. sowie des Dr. Timotheus Jung in Sachen Abriss der Stadtmauern und des Johannisklosters, der neuen Akzise und der herzoglichen Übergriffe auf Besitz und Eigentum Rostocker Bürger, Güstrow 1567 07 25 (Abschr.), fol. 163r-165v; Anzeige dieser Kommission, 1566 08 05 (Abschr.), fol. 311r-316v; Kredentialschreiben des Herzogs Johann Albrecht I. für die Räte und juristischen Doktoren Sebastian Stelbogen, Christoph Poley, Andreas Hohen sowie für Johann Molinus, 1570 08 03 (Ausf.), fol. 190r-191v; Vollmacht des Herzogs Ulrich III. für seinen Bruder Johann Albrecht für die Verhandlungen über die Streitpunkte Biersteuer, herzogliche Festung und Besteuerungsrecht auf dem Reichstag in Speyer, 1570 08 04 (Ausf.), fol. 209r-210v; umfangreicher Bericht des Herzogs Johann Albrecht I., eingereicht im Rahmen seines Aufenthalts am Kaiserhof in Prag, 1570 04, fol. 251r-417v, darin: "Summarischer Auszug aller Beschwerungen, so die Hertzogen zu Mecklenburg widder ihrer f. G. Stadt Rostock haben, aus übergebener facti narratione ausgetzogen", fol. 275r-284v; kaiserlicher Befehl an Herzog Johann Albrecht I., zu den mehrfach eingereichten Gesuchen der Stadt über den innerstädtischen Streit (Sechzigerrat contra Rat) Stellung zu nehmen und über seine Maßnahmen zur Befriedung zu berichten; widrigenfalls würde der Kaiser von sich aus Befriedungsmaßnahmen ergreifen, 1565 01 29 (Abschr.), fol. 285r-286v; Befehl an dens. in der gleichen Sache, 1565 05 10 (Abschr.), fol. 287r-290v; Befehl an die kreisausschreibenden Fürsten des Niedersächsischen Kreises, Erzbischof Sigismund von Magdeburg und Herzog Heinrich II. von Braunschweig-Wolfenbüttel, den mecklenburgischen Herzog notfalls selbst oder durch andere Stände des Kreises gegen die Aufrührer in Rostock zu unterstützen, 1565 05 10 (Abschr.), fol. 291r-292v; Vertrag zwischen den Herzögen und der Stadt Rostock (herzogliches Recht zur Visitation von Schulen und Kirchen, Bürger sollen den Rat anerkennen, Beschwerden gegen den Rat müssen beim Herzog vorgebracht werden, Appellation gegen Urteile des Rats am mecklenburgischen Landgericht, keine Erhöhung städtischer Steuern ohne herzogliche Zustimmung u. a., 1566 03 02 (Abschr.), fol. 294r-300v; "Attentaten, so Rath und Gemein zu Rostock dem güstrowischen und wenischen Abschiedt zuwidder [...] furgenommen", fol. 331r-396v; kaiserliches strafbewehrtes Mandat gegen den Sechzigerrat zu Rostock, 1665 05 10 (Abschr.), fol. 341r-342v; |
| Heinrich II. von Mecklenburg bestätigt eine (darin inserierte) Urkunde des Fürsten Waldemar von Rostock von 1278 01 01 über den Verkauf der Hundsburg sowie einer weiteren an der Warnow gelegenen Burg an die Stadt, 1325 07 27 (Abschr.), fol. 351r-352v; ders. bestätigt eine Urkunde Waldemars von Rostock von 1266 11 01 über dessen Zusicherung an die Stadt, keine Burg am Bramower Tor zu errichten und bereits von dessen Vater errichtete Befestigungen abzubrechen, 1325 07 27 (Abschr.), fol. 353r-354v, ferner (Abschr.), fol. 684r-686v; Herzog Heinrich V. von Mecklenburg bewilligt der Stadt Rostock eine Biersteuer für zwei Jahre, 1524 06 02 (Abschr.), fol. 363r-364v (folgen weitere dergl. Bewilligungen und entsprechende Reverse der Stadt); die Herzöge Albrecht VI., Magnus II. und Balthasar von Mecklenburg, Brüder, befreien die Bürger der Stadt Rostock von landesherrlichen Abgaben und Steuern gegen Zahlung eines Betrags von 1.000 Gulden, 1482 08 15 (Abschr.), fol. 381r-386v; die beiden beklagten Herzöge sichern der Stadt alle bisherigen Rechte zu für deren Übernahme eines Anteils von 80.000 Gulden an den von den Mecklenburger Landständen übernommenen landesherrlichen Schulden in Höhe von 578.839 Gulden, 1560 12 23 (Abschr.), fol. 387r-388v; Privileg des Herzogs Heinrich IV. von Mecklenburg für die Stadt Rostock, 1459 04 04 (Abschr.), fol. 393r-394v; Beschwerde der Gemeinde über den Rat der Stadt Rostock betr. das Justizwesen, übergeben 1566 02 13 (Abschr.), fol. 408r-417v; Kommissionsbericht des Reichshofrats Christoph Philipp Zott von Pernegg über die gemäß des ihm 1572 10 31 erteilten Kommissionsbefehls im Beisein von Abgeordneten des Lübecker Rats sowie der Kurfürsten von Sachsen und Brandenburg in Wismar geführten Vergleichsverhandlungen (mit 39 Beilagen), 1573 01 06 (Ausf.), fol. 658r-830v, darin außer den Schriftsätzen der Parteien: Heinrich II. von Mecklenburg garantiert der Stadt Rostock u. a., dass keine Festung innerhalb von Rostock und Warnemünde oder an der Warnow innerhalb einer Entfernung von einer Meile gebaut werde, 1323 06 04 (Abschr.), fol. 676r-678v; Schreiben der Universität Rostock an die Kommission mit der Bitte um Lösung des Konflikts, 1572 12 20 (Ausf.), fol. 774r-777v. |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
| Kläger/Antragsteller/Betreff: | Rostock, Stadt |
| Beklagter/Antragsgegner: | Mecklenburg-Schwerin, Herzog Johann Albrecht I. von; Mecklenburg-Güstrow, Herzog Ulrich III. von |
| Entscheidungen: | Die Reichshofräte Seyfried Preiner, Dr. Thoman Schober, Christoph Philipp Zott von Pernegg, Dr. Johann Hegenmüller sowie Johann Baptist Weber sollen eine Schlichtungskommission bilden, 1570 04 14 (Konz.), fol. 51r; Befehl an den Kurfürst von Sachsen (der mehrmals zugunsten der Herzöge interveniert habe), mäßigend auf die Herzöge einzuzwirken, 1570 04 18 (Konz.), fol. 52rv; Befehl an die Stadt Rostock betr. die Biersteuer und andere beim Reichstag in Speyer zu verhandelnde Streitpunkte, 1570 05 22 (Konz.), fol. 54r-56r; Befehl an die Sequestratoren der Festung Rostock (Ernst Philipp von der Osten, Fieke von Bülow, Berend von Plesse), die Stadt nicht an der Organisation ihrer Nachtwache zu hindern, über den angeblichen Plan der Herzöge zu berichten, in die Stadt einzufallen und die Stadtmauern zu schleifen, u. a., 1570 08 25 (Konz.), fol. 57r-59r; Entscheidungen von 1566 (1), 1567 (10), 1568 (18), 1569 (17), 1570 (17), 1571 (8), 1572 (20), 1573 (7), fol. 418r-657v, darunter: Beschlüsse zum Vortrag des Dr. Kilian Goldstein, Kanzler Johann Albrechts, betr. die Einrichtung einer Kommission zur brüderlichen Erbteilung, den Bau der herzoglichen Festung in Rostock, die Errichtung eines landesherrlichen Zolls in Dömitz u. a., 1566 09 02 (Konz.), fol. 419r-422v; Befehl an die Herzöge, dem Abschied der im Juni 1567 eingesetzen Kommission zufolge den Festungsbau einzustellen, den weiteren Abbruch des Johannesklosters zu unterlassen und gefangen gesetzte Bürger wieder freizulassen; ferner soll der Stadt entgegen dem Abschied erlaubt sein, ihre Privilegien in Form einer beglaubigten Abschrift (Vidimus) vorzulegen, 1567 11 13 (Konz.), fol. 430r-433v, ferner (Konz.), fol. 441r-444r; Befehl an die Stadt, betr. die Bezahlung der Kosten für die Sequestration, 1568 11 23 (Konz.), fol. 449r-451v; Befehl an die Herzöge (wie schon an die Stadt) 1569 04 17 für Güteverhandlungen am Kaiserhof zu erscheinen, 1568 11 23 (Konz.), fol. 454r-456r; Befehl an die Herzöge, die mit der Sequestration beauftragten kaiserlichen Räte Heinrich von Starhemberg und Timotheus Jung vertrauensvoll zu unterstützen, 1568 08 09 (Konz.), fol. 462rv; Kommissionsauftrag an Bohuslav Felix von (Lobkowitz und) Hassenstein, den Kommissar Timotheus Jung bei der Umsetzung des bereits erlassenen Kommissionsabschieds zu unterstützen, 1568 07 03 (Konz.), fol. 466r-467v; Wiener Abschied, 1568 06 30 (Konz.), fol. 477r-482v; Instruktion für diese Kommissare, 1568 08 09 (Konz.), fol. 484r-489v; Ernennung des Herzogs Barnim IX. von Pommern-Stettin zum kaiserlichen Sequestrator, 1568 08 09 (Konz.), fol. 490r-491v; Ladung an die Stadt für weitere Güteverhandlungen in Wien 1570 02 02, 1569 12 20 (Konz.), fol. 504r-507r; Befehl an die Herzöge, die von der Stadt wegen deren finanzieller Notlage eingeführte Steuer nicht zu verbieten, 1569 06 11 (Konz.), fol. 515r-516v; Befehl an die drei Sequestratoren der Festung betr. Anbringung des kaiserlichen Wappens und Maßnahmen zu Sicherung der Stadt gegen mögliche Einfälle, 1669 02 21 (Konz.), fol. 523r-536r; Befehl an die Herzöge, in Sachen der Verwaltung des Frauenklosters zum Heiligen Kreuz, der Biersteuer und der städtischen Jurisdiktion über den Doberaner Hof die ergangenen Abschiede zu befolgen, 1570 08 10 (Konz.), fol. 537r-542r; Dekret an den Reichserzkanzler und Kurfürst Daniel von Mainz, für die zwischen der Stadt und den Herzögen für 1570 11 23 (?) in der Reichshofratsstube angesetzen Güteverhandlungen einen Vertreter zu schicken, 1570 11 22 (Konz.), fol. 547r (ähnlich auch an andere Stände); strafbewehrter Befehl an die Herzöge, sich aller Tätlichkeiten gegen die Stadt zu enthalten, 1570 08 10 (Konz.), fol. 548r-549v; Befehl an Herzog Adolf I. von Schleswig-Holstein-Gottorf, aufmerksam zu verfolgen, ob Herzog Johann Albrecht im Braunschweiger Land Truppen für einen Überfall auf Rostock anwirbt, und zu berichten, 1570 08 10 (Konz.), fol. 550rv; |
| Prager Abschied: nachdem sämtlich Versuche einer gütlichen Einigung gescheitert seien, sollen die Parteien ihre Standpunkte und Klagen am vierzehnten Tag nach Ankunft des Kaisers beim Reichstag zu Speyer vorbringen und dort die kaiserlichen Entscheidung abwarten; bis dahin soll alles auf dem Stand des Wiener Abschieds verbleiben und keine Partei gegen die andere vorgehen; die Festung soll bis dahin in den Händen der kaiserlichen Sequestratoren bleiben, für deren Unterhalt die Stadt nach kaiserlicher Bemessung aufkommen soll, 1570 05 02 (Ausf. ohne kaiserliche Unterschrift), fol. 553r-556r; Zwischenurteil einer Reichsdeputation (?), undat. (Konz.), fol. 575r-576v; Befehl an die Sequestratoren, die Tätigkeit zu beenden, den Schlüssel der Festung an Bischof Eberhard II. von Lübeck und Verden zu übergeben und sich wegen einer maßvoll zu fordernden Vergütung an die Stadt zu wenden, 1572 01 18 (Konz.), fol. 593r-594r; Kommissionsauftrag an diesen Bischof, Sebastian Barnow und Marx Wolterstorp als neue Sequestratoren einzusetzen, falls diese sich als untauglich erweisen sollten, andere Sequestratoren vorzuschlagen und zu berichten, 1572 01 18 (Konz.), fol. 600r-603v; Instruktion für den Reichshofrat Christoph Philipp Zott von Pernegg zur Entbindung der Sequestratoren von ihrer Aufgabe und Moderation ihrer Vergütung, 1572 07 (Konz.), fol. 615r-621v; strafbewehrter Befehl an die Herzöge, die Stadt nicht bei der Verwaltung des Klosters zum Heiligen Kreuz und anderer Güter zu beeinträchtigen und von der Einrichtung eines landesherrlichen Konsistoriums in Rostock abzusehen, 1572 08 08 (Konz.), fol. 636r-641v. |
| Umfang: | Fol. 1-892 |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
| Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
| Schutzfristende: | 31.12.1607 |
| Erforderliche Bewilligung: | Keine |
| Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
| Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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