AT-OeStA/HHStA RK Fridericiana 4-5-18 [Kaiser Friedrich] bekennt, dass er vormals Bürgermeistern, Rat und Bürgern der Stadt Erfurt befohlen hatte, dem unbelehnten Diether von Isenburg, der das Stift Mainz innehat, die Ausübung der weltlichen Gerichtsbarkeit in Erfurt zu verwehren; nachdem die Erfu

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RK Fridericiana 4-5-18
Titel:[Kaiser Friedrich] bekennt, dass er vormals Bürgermeistern, Rat und Bürgern der Stadt Erfurt befohlen hatte, dem unbelehnten Diether von Isenburg, der das Stift Mainz innehat, die Ausübung der weltlichen Gerichtsbarkeit in Erfurt zu verwehren; nachdem die Erfurter gehorsam gewesen waren, hatte er ebenfalls aus eigenem Antrieb den Erfurtern selbst die Ausübung der Gerichtsbarkeit anbefohlen. Er erlässt nunmehr eine Ordnung und bestimmt, dass Ratmeister und Rat der Stadt Erfurt die hohe und die niedere Gerichtsbarkeit entsprechend seinen vormaligen Mandaten von Kaiser und Reichs wegen unwiderruflich so lange innehaben und ausüben sollen, bis ein Erzbischof von Mainz seine Regalien und weltlichen Rechte nach Gebühr von Kaiser und Reich empfangen und das Mainzer Stift mit des Kaisers oder seiner Nachfolger Zustimmung innehat. Erst einem belehnten Erzbischof von Mainz sollen die Erfurter die Gerichte samt den um die Ausgaben ihrer mit deren Pflege betrauten Amtleute verringerten Gefälle abtreten und diesen dann entsprechend dem alten Herkommen seine Rechte ausüben lassen. Jedwede anderslautende Verfügung, die der Kaiser oder seine Nachfolger erlassen sollten, soll von vornherein kassiert, ungültig und dieser neuen Satzung unschädlich sein. [Kaiser Friedrich] gebietet allen Kurfürsten, Fürsten etc. und Reichsuntertanen unter Strafandrohung die Befolgung seiner den Erfurtern vormals erteilten Mandate sowie dieser Ordnung und befiehlt ihnen, die Erfurter und ihre Rechte zu schützen und ihnen gegen jeglichen Widersacher zu helfen.
Entstehungszeitraum:02.05.1480
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zu Inhalt und Struktur

Ort:Wien
Sprache:Deutsch
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Angaben zum Umfang

Umfang:fol. 22-32

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Digitale Aufnahme

Angaben zu verwandtem Material

Veröffentlichungen:[RI XIII] H. 4 n. 817a; [RI XIII] H. 8 n. 411; [RI XIII] H. 10 n. 461 und 462; [RI XIII] H. 16 n. 156; [RI XIII] H. 25 n. 228; [RI XIII] H. 31 n. 338
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1510
Erforderliche Bewilligung:Kein Zugang (Reservatbestand)
Physische Benützbarkeit:Nicht möglich
Zugänglichkeit:Ausgewählte Archivmitarbeiter/-innen
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4926436
 

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