AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 697-1 Rottenmünster contra Rottweil; Streit um die Klostervogtei und die freie Bürsch ("Gebürsch") mit hoher und niederer Gerichtsbarkeit (Fortsetzung: Antiqua 698-1), 1613-1625 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 697-1
Titel:Rottenmünster contra Rottweil; Streit um die Klostervogtei und die freie Bürsch ("Gebürsch") mit hoher und niederer Gerichtsbarkeit (Fortsetzung: Antiqua 698-1)
Entstehungszeitraum:1613 - 1625
Frühere Signaturen:Antiqua, Faszikel 744, Nr. 1; Faszikel 745, Nr. 1
Darin:Notariatsinstrument über die Huldigung der Untertanen von Rottenmüster gegenüber Äbtissin Adelheid, 1498 10 10 (Abschr.), fol. 8r-11v; Urfehde des Michael Bochinger aus Aixheim gegenüber der Äbtissin Agnes betr. die versuchte Tötung seiner Ehefrau mit einer Hellebarde, 1475 09 11 (Abschr.), fol. 12r-13v; "Vruethbrief" des Hans Hainckele aus Neukirch gegenüber der Äbtissin Anna, 1530 12 24 (Abschr.), fol. 14r-15v; Exkommunikation der Stadt Rottweil, 1501 04 26 (Abschr.), fol. 16r-23v; umfassende Gravamina des Abts von Salem an die Stadt Rottweil betr. deren Streit mit Rottenmünster, 1599 09 17 (Abschr.), fol. 24r-65v; Privileg Maximilians I. für Rottenmünster, 1496 04 15 (Abschr.), fol. 69r-72v; ders. bestätigt einen zwischen Rottenmünster und Rottweil geschlossenen Vertrag, der insbesondere der Stadt auferlegt, keine Schutzrechte über Rottenmünster zu beanspruchen bzw. auszuüben und keine Bürgerschaftseide von Angehörigen und Untertanen des Klosters abzufordern, 1498 07 20 (Abschr.), fol. 73r-76v; Privilegien für Rottenmünster von: Ferdinand I., 1559 06 01 (Abschr.), fol. 77r-80v; Maximilian II., 1566 03 15 (Abschr.), fol. 81r-84v; Rudolf II., 1582 09 01 (Abschr.), fol. 85r-88v; Matthias, 1612 10 25 (Abschr.), fol. 89r-92v; Vertrag zwischen den Parteien, vermittelt durch Bischof Hugo von Konstanz, 1502 02 24 (Abschr.), fol. 113r-126v; Äbtissin Barbara bekundet, dass das Kloster Rottenmünster mit Zustimmung des Abts von Salem 35 Jahre lang unter dem Schutz, Schirm und Bürgerrecht der Stadt Rottweil stehe, 1585 04 02 (Abschr.), fol. 127r-132v; Friedrich III. überträgt den kaiserlichen Schutz und Schirm sowie die Kastenvogtei über Rottenmünster der Stadt Rottweil, 1483 03 21 (Abschr.), fol. 133r-134v; desgl. Maximilian II., 1566 04 12 (Abschr.), fol. 220r-222v; Ferdinand I. bestätigt einen zwischen Stadt und Kloster geschlossenen Vertrag, 1544 02 09 (Abschr.), fol. 358r-360v; Maximilian I. gewährt der Stadt Rottweil die freie Bürsch mit hoher und niederer Gerichtsbarkeit in einem näher beschriebenen Gebiet, 1511 10 02 (Abschr.), fol. 361r-364v; desgl. Matthias, 1613 06 03 (Abschr.), fol. 413r-416v; Mandat des Offizials des Bistums Konstanz Dr. jur. Johann Hausmann gegen die Stadt betr. deren Wegführung zweier Personen aus dem Kloster, 1619 04 11 (Abschr.), fol. 396r-399v; Bischof Konrad II. von Konstanz bekundet, dass die Schwestern von Rottweil das vom Stift St. Stefan zu Konstanz gekaufte Gut Holbeinesbach dem Abt von Salem überlassen haben, bis sie einen festen Sitz für ihr Kloster gefunden haben, und überträgt demselben seine vogteilichen und anderen Rechte darüber, 1221 (Abschr.), fol. 417rv; Vergleich zwischen dem Kloster und den Erben des Leonhard Khuen über dessen Erbe, 1620 11 06 (Abschr.), fol. 493r-496v; Fürbittschreiben des Bischofs Jakob von Konstanz für die Stadt im Streit um die freie Bürsch, 1624 04 02/12 (Ausf.), fol 598r-601v; Rechtsgutachten der Juristenfakultät Ingolstadt zur freien Bürsch, 1624 08 26 (Abschr.), fol. 622r-647v.

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Rottenmünster, Kloster
Beklagter/Antragsgegner:Rottweil, Stadt
RHR-Agenten:Rottweil: Johann Löw (1619)
Entscheidungen:Befehl an die Stadt Rottweil, die Privilegien des Klosters zu achten, 1613 09 12 (Konz.), fol. 93r-94v; Befehl an die Stadt, Stellung zu nehmen und insbesondere die Huldigungen der klösterlichen Untertanen nicht anzufechten; die der Stadt "unlengst zu Regenspurg" bestätigten Privilegien beeinträchtigten die klösterlichen Privilegien nicht, 1613 12 20 (Konz.), fol. 99r-100v; Befehl an den Abt von Salem, den letzteren Befehl zu insinuieren, 1613 12 20 (Konz.), fol. 101rv; Befehl an die Stadt, das ihr vom Ferdinand I. erteilte Privileg und die Bestätigung desselben durch Maximilian II. entweder im Original oder als beglaubigte Abschrift einzuschicken, 1616 10 12 (Konz.), fol. 161r-162v; Befehl an dies., zu den klösterlichen Klagen Stellung zu beziehen und alle Übergriffe, Verletzung der klösterlichen Jurisdiktionsrechte, einzustellen, 1617 02 09 (Konz.), fol. 163r-165r; Beschluss: die der Stadt von Maximilian II. verliehenen kaiserlichen Vogteirechte über Rottenmünster werden zurückgenommen; die Stadt soll alle Übergriffe gegen das Kloster einstellen, 1617 08 31 (Konz.), fol. 223r-224v; Votum ad imperatorem zum Gesuch des Klosters um Befreiung vor Klagen am kaiserlichen Hofgericht zu Rottweil und an anderen Hof- und Landgerichten, 1618 12, fol. 299r-300v, dazu Beschluss im Geheimen Rat, der Reichshofrat möge den Prozess zwischen Rottweil und Rottenmüster um Vogtei- und Jurisdiktionrechte schnell durchführen, damit solche Gesuche entschieden werden können, 1619 01 29 (Verm.), fol. 300v; 1619 02 22 (Konz.), fol. 338rv; Einsetzung von Erzherzog Leopold V. von Tirol als Konservator des Klosters, 1619 02 22 (Konz.), fol. 338rv; Befehl an die Stadt Rottweil und den Erben des Schultheißen zu Rottweil und Beisitzers des kaiserlichen Hofgerichts zu Rottweil Leonhard Khuen, das klagende Kloster Rottenmünster angemessen an dessen Erbe zu beteiligen, 1620 02 26 (Konz.), fol. 431r-435v; Urteil im Streit um das Khuensche Erbe: Die Stadt und die beiden Khuenschen Söhne Jakob, Pfarrer, und Leonhard, beide zu Rottweil, müssen der Konventualin des Klosters Rottenmünster Maria Khuen den ihr zustehenden Erbteil zukommen lassen, 1622 08 19 (Konz.), fol. 527rv; die forideklinatorischen Einreden der Stadt gegen die sehr umfangreiche Klageschrift des Reichshoffiskals (fol. 537r-594v) betr. die freie Bürsch als Reichslehen, welches von der Stadt nie gemutet worden sei, werden abgelehnt; die Stadt muss sich einlassen, 1624 03 14 (Konz.), fol. 595rv; Votum ad imperatorem zum Streit um die freie Bürsch, 1624 07 04, fol. 607r-609v: die freie Bürsch soll der Stadt als Lehen gegeben werden; die klösterlichen Güter sind darin nicht eingeschlossen, die obrigkeitlichen Rechte darüber sollen dem Kloster lehensweise überlassen werden; über die Wildbannrechte soll nach eingehenderer Untersuchung entschieden werden; dazu zustimmender Beschluss im Geheimen Rat, undat. (Verm.), fol. 609v; Befehl an die Hofkammer, sich mit dem Kloster wegen des Laudemialgelds für die ihm für seine Güter lehensweise zu vergebende freie Bürsch mit hoher Gerichtsbarkeit zu vergleichen, 1624 07 31 (Konz.), fol. 693r-694v.
Bemerkungen:Die nicht immer konsequente chronologische Ordnung dieser Akte, in der gelegentlich die vorhandenen Beilagen keinen Schriftsätzen zugeordnet werden konnten, erstreckt sich nicht auf die gesamte Akte, sondern auf die Akten eines Kartons, so dass sich Schriftsätze und Dokumente zu einzelnen Jahren in beiden Kartons befinden.
Umfang:Fol. 1-694
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1655
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4942906
 

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