AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 700-19 Rotenhan contra Würzburg; Streit um die Erfüllung von Forderungen aus einem 1629 gewährten Darlehen sowie aus zwei Schuldverschreibungen von 1628, 1644-1650 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 700-19
Titel:Rotenhan contra Würzburg; Streit um die Erfüllung von Forderungen aus einem 1629 gewährten Darlehen sowie aus zwei Schuldverschreibungen von 1628
Entstehungszeitraum:1644 - 1650
Frühere Signaturen:Antiqua, Faszikel 748, Nr. 12
Darin:Bestätigung der Landstände (anstelle einer noch anzufertigenden Schuldverschreibung), dass der Vormund der Kinder des verstorbenen Johann Wolf von Rotenhan 6.500 Gulden in die landständische Kasse eingezahlt habe, 1629 03 13 (Abschr.), fol. 4r; Schuldverschreibung ders. gegenüber dem Vormund der Kinder des verstorbenen Johan Wolf von Rotenhan über 4.500 Gulden, 1628 02 22 (Abschr.), fol. 11r-13v; desgl. über 2.520 Gulden, 1628 02 22 (Abschr.), fol. 15r-17v; Berichte der Landstände an den Bischof über ihre Zahlungsunfähigkeit: 1644 11 20 (Ausf.), fol. 25r-28v; 1645 12 09 (Ausf.), fol. 47r-49v; Gesuch des rotenhanschen Anwalts Christian Junghans um einen Zahlungsbefehl an den Bischof von Würzburg betr. sein Honorar und die Prozesskosten, undat. [1650] (Ausf.), fol. 72r-73v ("abgeschlagen").

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Rotenhan, Susanna Barbara von, Tochter des Johann Wolf von Rotenhan
Beklagter/Antragsgegner:Würzburg, Bischof Johann Philipp von; Würzburg, Stift bzw. Herzogtum Franken, geistliche und weltliche Landstände
RHR-Agenten:Rotenhan: Matthias Franzin (1644), Lukas Stupan (1646), Jonas Schrimpf (1647)
Entscheidungen:Befehl an Bischof Johann Philipp von Würzburg, die Landstände dazu anzuhalten, der Klägerin den ihr zustehenden halben Teil der ausstehenden Zinsen aus dem Darlehen von 1629 auszuzahlen, 1644 09 13 (Konz.), fol. 6r-7v; dergl. Befehl betr. die Zinsen der Schuldverschreibungen von 1628, 1644 09 13 (Konz.), fol. 19r-20v; Befehl an den Bischof, aller Einwände der Landstände ungehindert dies. anzuhalten, die Klägerin innerhalb von zwei Monaten klaglos zu stellen, 1645 09 30 (Konz.), fol. 32r-33v, ferner (Abschr.), fol. 36rv; erneuert mit dem Zusatz, dass im Misserfolgsfall der Streit wegen verweigerter Justiz an den Reichshofrat gezogen werde, 1646 01 15 (Konz.), fol. 44rv; Urteil: die Landstände müssen die Klägerin innerhalb von zwei Monaten klaglos stellen, 1647 02 28 (Konz.), fol. 60rv, ferner (Abschr.), fol. 65rv; Kommissionsauftrag an Markgraf Christian von Brandenburg-Bayreuth, die Landstände mit kurzer Frist noch einmal zu Zahlung aufzufordern und im Übertretungsfall keineswegs weitere Einwände zuzulassen, sondern der Klägerin landständische Einkünfte zu übertragen und sie in deren Einzug zu schützen, bis ihre Forderungen erfüllt seien, 1647 10 08 (Konz.), fol. 68r-71v.
Umfang:Fol. 1-73
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1680
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=5057892
 

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